Sie sollten einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers vereinbaren. Dort kann man Ihnen die Rentenablehnung nochmals erläutern. Sie könnten dort auch gleich einen neuen Rentenantrag aufnehmen lassen.
Grundsätzlich können Sie, wenn Sie mit einem Bescheid der Rentenversicherung nicht einverstanden sind, innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Sollte der Widerspruch zurückgewiesen werden, haben Sie die Möglichkeit beim Sozialgericht Klage zu erheben.