Hallo,
Vor ein paar Tagen wollte ich wissen, was die Experten der DRV zu dem kurz geschilderten Sachverhalt meinen:
"Hallo,
Von der DRV-xy wurde mir eine medizinische Reha bewilligt. Ich wurde als arbeitsfähig entlassen. Wegen bestimmter Vorfälle habe das Vertrauen in die Fähigkeiten des Behandlungsteams verloren und denen ausdrücklich verboten dem Träger einen Entlassungsbericht zu senden, sondern nur erlaubt den an meine Hausärztin und natürlich mir zu schicken. Der Bericht hat meine Befürchtungen bestätigt.
Nun habe ich einen Brief bekommen, in dem es sinngemäß heißt:
„Die Klinik wurde von uns sowohl mit der medizinischen Behandlung als auch mit der Erstellung eines Gutachtens (Entlassungsbericht) beauftragt.“
„Um Ihnen weitere Leistungen zur Teilhabe gewähren zu können, sollte Ihrerseits ein Interesse an der Überlassung des Entlassungsberichtes bei uns bestehen. Zumal Ihnen zukünftige Leistungen bei unterlassener Mitwirkung auch versagt werden können..“
„Wir möchten Sie auf den besonderen Umgang mit den sensiblen und somit verstärkt schutzwürdigen Sozialdaten des Entlassungsberichtes bei uns hinweisen:
Mit dem bekannt werden der Daten des Entlassungsberichtes bei uns werden diese (allesamt) zu Sozialdaten mit dem besonderen Schutz des Sozialgeheimnisses (§§ 67 ff. SGB X und § 35 SGB I). Die Daten werden bei uns entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben aufbewahrt. Eine Übermittlung an Dritte darf lediglich vorgenommen werden, sofern der Betroffene im Einzelfall einwilligt. Nach § 76 SGB X („Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten") ist die Übermittlung der von einem Arzt oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 3 StGB genannten Person dem Rentenversicherungsträger zugänglich gemachten Daten nur unter den Voraussetzungen zulässig, unter denen der Arzt/Geheimnisträger selbst übermittlungsbefugt wäre. Geben Sie uns bitte Ihr schriftliches Einverständnis zur Überlassung des Berichtes.“
Ist es nicht so, dass die DRV keinen Anspruch auf den Bericht hat und der Schutz von medizinischen Daten bei der DRV wesentlich schlechter ist, als in jeder Arztpraxis und ich gut beraten bin denen den Bericht, der fast nur aus Fehlern besteht, nicht zu überlassen?
Was meinen die Experten?
Gruß
Kerstin"
Eine Antwort der Experten der DRV habe ich nicht erhalten. Könnte dies daran liegen, dass ein Bestehen auf gesetzlich garantierten Rechten nicht im Interesse der DRV ist?
Kann es sein, einer der anonymen Antworter deutete es an, dass ich übers Ohr gehauen werden soll?
Gruß
Kerstin