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Keine Expertenantwort

von Kerstin07.08.2007 | 23:40
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32 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, Vor ein paar Tagen wollte ich wissen, was die Experten der DRV zu dem kurz geschilderten Sachverhalt meinen: "Hallo, Von der DRV-xy wurde mir eine medizinische Reha bewilligt. Ich wurde als arbeitsfähig entlassen. Wegen bestimmter Vorfälle habe das Vertrauen in die Fähigkeiten des Behandlungsteams verloren und denen ausdrücklich verboten dem Träger einen Entlassungsbericht zu senden, sondern nur erlaubt den an meine Hausärztin und natürlich mir zu schicken. Der Bericht hat meine Befürchtungen bestätigt. Nun habe ich einen Brief bekommen, in dem es sinngemäß heißt: „Die Klinik wurde von uns sowohl mit der medizinischen Behandlung als auch mit der Erstellung eines Gutachtens (Entlassungsbericht) beauftragt.“ „Um Ihnen weitere Leistungen zur Teilhabe gewähren zu können, sollte Ihrerseits ein Interesse an der Überlassung des Entlassungsberichtes bei uns bestehen. Zumal Ihnen zukünftige Leistungen bei unterlassener Mitwirkung auch versagt werden können..“ „Wir möchten Sie auf den besonderen Umgang mit den sensiblen und somit verstärkt schutzwürdigen Sozialdaten des Entlassungsberichtes bei uns hinweisen: Mit dem bekannt werden der Daten des Entlassungsberichtes bei uns werden diese (allesamt) zu Sozialdaten mit dem besonderen Schutz des Sozialgeheimnisses (§§ 67 ff. SGB X und § 35 SGB I). Die Daten werden bei uns entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben aufbewahrt. Eine Übermittlung an Dritte darf lediglich vorgenommen werden, sofern der Betroffene im Einzelfall einwilligt. Nach § 76 SGB X („Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten") ist die Übermittlung der von einem Arzt oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 3 StGB genannten Person dem Rentenversicherungsträger zugänglich gemachten Daten nur unter den Voraussetzungen zulässig, unter denen der Arzt/Geheimnisträger selbst übermittlungsbefugt wäre. Geben Sie uns bitte Ihr schriftliches Einverständnis zur Überlassung des Berichtes.“ Ist es nicht so, dass die DRV keinen Anspruch auf den Bericht hat und der Schutz von medizinischen Daten bei der DRV wesentlich schlechter ist, als in jeder Arztpraxis und ich gut beraten bin denen den Bericht, der fast nur aus Fehlern besteht, nicht zu überlassen? Was meinen die Experten? Gruß Kerstin" Eine Antwort der Experten der DRV habe ich nicht erhalten. Könnte dies daran liegen, dass ein Bestehen auf gesetzlich garantierten Rechten nicht im Interesse der DRV ist? Kann es sein, einer der anonymen Antworter deutete es an, dass ich übers Ohr gehauen werden soll? Gruß Kerstin

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie "TCK" richtig angab, ist die Rechtsgrundlage für die Überprüfung, ob ein Rehabiltationsantrag als Antrag auf Rente gilt der § 116 Sozialgesetzbuch 6.

Jeder Entlassungsbericht wird geprüft, ob das Leistungsvermögen im Bezugsberuf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

gemindert ist und ein Rentenanspruch besteht.

Sofern dies der Fall ist, erhalten Sie hierüber eine Mitteilung und Aufforderung, einen formellen Antrag zu stellen. Sofern Sie nicht von anderen Sozialleistungsträgern Leistungen bekommen und von diesen zur Antragstellung aufgefordert werden, können Sie auf den Anspruch auch verzichten. Sofern Sie dann später doch noch einen Rentenantrag stellen, kann dann aber die Rente frühestens ab Antragsmonat gezahlt werden.

31 Antworten

bekissam 08.08.2007 | 05:49
Sie erwarten doch vermutlich von den hier antwortenden Experten der Deutschen Rentenversicherung keine andere Antwort, als Sie die von Ihrem Rentenversicherungsträger bereits erhalten haben. Gegenfrage: Welche Vorteile versprechen Sie sich von der Verweigerung der Einsichtnahme in den Entlassungsbericht durch den Rentenversicherungsträger?
pro-fess-oram 08.08.2007 | 07:35
ich finde die antwort der DRV doch völlig normal. überspitzt formuliert, wo kommen wir denn hin, wenn der patient entscheidet, welches ihn betreffende untersuchungsergebnis ihm genehm und nützlich und daher weiterzugeben ist?? ich denke, ein gutachter muss sich ein gesamtbild des patienten machen können, genau dass dies nicht geschieht, wird ja den gutachtern immer vorgeworfen.
Herteram 08.08.2007 | 09:29
Tja, wenn sie den entlassungsbericht nicht an die DRV weitergeben wollen, erhlalten Sie auch keine Leistungen von der DRV! So einfach ist das!!!
----am 08.08.2007 | 09:32
Könnte dies daran liegen, dass ein Bestehen auf gesetzlich garantierten Rechten nicht im Interesse der DRV ist? Verstehe die Aussage in diesem Zusammenhang nicht so ganz... Es gibt bei der Antragsstellung auch sog. Mitwirkungspflichten. Und wenn Sie denen nicht nachkommen, dann kann auch nicht geprüft werden, ob weitere Leistungen zu gewähren sind. Warum sollte die DRV Ihnen Leistungen ohne Gutachten gewähren? Welches Recht hat die DRV dazu? Und was passiert, wenn Sie ihr Recht nutzen den Entlassungsbericht nicht auszuhändigen? Ganz einfach, Ihnen werden aufgrund fehlender Mitwirkung die Leistungen der DRV versagt.
Lumpam 08.08.2007 | 09:36
Ich verstehe Ihr Problem nicht. Die DRV ist verpflichtet, nach der Reha zu prüfen, ob ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten sind, z. B. Rentenverfahren. Dazu benötigt sie den Entlassungsbericht. Das ist doch nur in Ihrem Interesse. Außerdem hat die DRV doch bei der Entscheidung über Ihren Reha-Antrag sowieso schon Kenntnis über Ihre Krankheiten erlangt. Insofern gibts doch nichts zu verheimlichen...
Kerstinam 08.08.2007 | 17:14
Alle die bisher geantwortet haben, scheinen nicht begriffen zu haben, dass die Leistung beendet ist UND von mir keine weiteren Leistungen beantragt sind. Wozu braucht also die DRV den Entlassungsbericht? Ist es nicht so, daß die DRV nur erforderliche Daten speichern darf?
Kerstinam 08.08.2007 | 17:24
"Gegenfrage: Welche Vorteile versprechen Sie sich von der Verweigerung der Einsichtnahme in den Entlassungsbericht durch den Rentenversicherungsträger?" Wie ich doch schrieb, ist der Bericht voller Fehler. Außerdem, was geht die Verwaltungsmitarbeiter mein Privatleben an?
Antoniusam 08.08.2007 | 17:32
Es zwingt Sie doch niemand dazu, den Entlassungsbericht einzureichen. Wo ist also Ihr Problem ? Wenn Sie keine weiteren Leistungen der DRV mehr in Anspruch nehmen wollen, dann ignorieren Sie doch ganz einfach diesen Brief ! Oder hat man Ihnen vielleicht irgendwelche rechtlichen Konsequenzen angedroht, falls Sie den Entlassungsbericht nicht an die DRV weiterleiten ? (Garantiert nicht !)
Antoniusam 08.08.2007 | 17:38
"........was geht die Verwaltungsmitarbeiter mein Privatleben an ?)" .......was geht der Sprechstundenhilfe Ihres Arztes Ihr Privatleben an ? Veranstalten Sie dort auch jedesmal so einen Zirkus ? MfG
Kerstinam 08.08.2007 | 22:30
".......was geht der Sprechstundenhilfe Ihres Arztes Ihr Privatleben an ? Veranstalten Sie dort auch jedesmal so einen Zirkus ?" Sind die Verwaltungsangestellten der DRV neuerdings "Arzthelferinnen"? Unterliegen die dem § 203 StGB?
Kerstinam 08.08.2007 | 22:35
" Oder hat man Ihnen vielleicht irgendwelche rechtlichen Konsequenzen angedroht, falls Sie den Entlassungsbericht nicht an die DRV weiterleiten ? (Garantiert nicht !)" Was die mir "angedroht" haben könnten, - undwie ich deren "Drohung" verstehen soll, werden die präziser formulieren müssen. Ich bin gespannt auf die Antwort ... Ihre Antworten und die der anderen waren nicht hilfreich und die DRV-Experten schweigen. Könnte es sein, dass die bei rechtswidrigem Treiben erwischt wurden und deshalb schweigen?
susiam 09.08.2007 | 07:09
vielleicht kurz was zur Klarstellung: Aus Datenschutzgründen gelangt der Entlassungsbericht innerhalb der DRV NICHT in die Hände der Verwaltungsangestellten, sondern zum sozialmedizinischen Dienst, also zu Ärzten, die den Entlassungsbericht der Klinik nach medizinischen Gesichtspunkten auswerten!
Jöppiam 09.08.2007 | 09:56
Hallo Kerstin, was erwarten Sie ganz konkret von einem Experten der Rentenversicherung??? Soll er sagen: "Jawohl, Kerstin, Sie haben vollkommen recht! Die medizinische Reha haben Sie beantragt, von der DRV XY bewilligt bekommen - na so was -, gerne angenommen und durchgeführt. Weil aber nicht alles so gelaufen ist, wie Sie es erwartet haben (das kann ja sein), müssen Sie es denen a-ber zeigen! Der Bericht geht die gar nichts an." Recht so! Bewilligen, bezahlen o. k., aber wie die Ärzte Sie beurteilt haben, nix da. Wenn die Behörde Sie dann "bittet" - das haben Sie selbst ge-schrieben - doch zuzustimmen und sogar auf Ihre Rechte hinweist, ist das m. E. in Ordnung. Die Entscheidung liegt ja bei Ihnen. Wie soll die DRV dann jemals von den "Vorfällen" erfahren, Ein-fluss in der Klinik nehmen usw. Sie kann nur etwas ändern, wenn sie davon erfährt. Schreiben Sie ihr doch die Vorkommnisse und legen Sie Beschwerde ein. Die Klinik wird dann um Stellungnahme gebeten. Ihre Zustimmung können Sie ja weiterhin verweigern und glücklich damit sein, dass Sie es der Behörde aber gezeigt haben! - Wie sie sicher sein können, dass Sie keine weiteren Leis-tungen in Anspruch nehmen werden, finde ich schon bemerkenswert. Es ist schon doll, dass Sie das so genau wissen. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass das leider nicht so gut planbar ist. Ich bin froh, dass ich bei einer sehr schweren Erkrankung von Behörden rundherum gut be-handelt und informiert worden bin. Klar war ich nicht mit allen Ärzten einverstanden, wie denn auch. Mein Hausarzt hat aber immer seine Beurteilung dazu gegeben. Aber letztlich muss man doch auch zugestehen, eine andere Meinung und Beurteilung einholen zu dürfen. Es läuft gerade eben nicht alles wunschgemäß. - Dennoch, treffen Sie Ihre Entscheidung, wie auch immer, und das Allerwichtigste: Bleiben Sie gesund! Jöppi
egalam 09.08.2007 | 11:26
Und ich bin ungemein gespannt, was Ihnen denn nun genau angedroht wurde!
Antoniusam 09.08.2007 | 14:10
Ob sich die Verwaltungsangestellten nach Feierabend als "Arzthelfer/innen" betätigen, kann ich natürlich nicht beurteilen. Auf jeden Fall unterliegen Sie aber einer beruflichen Schweigepflicht ! MfG
Kerstinam 10.08.2007 | 00:31
"Die DRV ist verpflichtet, nach der Reha zu prüfen, ob ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten sind, z. B. Rentenverfahren." Aus welchem Gesetz ergibt sich das, wenn die Reha-Klinik Arbeitsfähigkeit bescheinigt hat?
Kerstinam 10.08.2007 | 00:36
" Aus Datenschutzgründen gelangt der Entlassungsbericht innerhalb der DRV NICHT in die Hände der Verwaltungsangestellten, sondern zum sozialmedizinischen Dienst, also zu Ärzten, die den Entlassungsbericht der Klinik nach medizinischen Gesichtspunkten auswerten!" Steht aber in dem Schreiben nicht und von sozialmedizinischem Dienst ist auch nicht die Rede. Ich glaub jetzt nur noch, daß die mich linken wollen.
Kerstinam 10.08.2007 | 00:33
"Auf jeden Fall unterliegen Sie aber einer beruflichen Schweigepflicht !" Wirklich? Gegenüber ihren Kolleginnen?
Kerstinam 10.08.2007 | 00:38
"Und ich bin ungemein gespannt, was Ihnen denn nun genau angedroht wurde!" Bis jetzt noch nix. Aber das kommt noch, sagt mein Freund.
TCKam 10.08.2007 | 07:48
Nach § 116 SGB VI gilt der Antrag auf Reha ggf. als Antrag auf Rente. Um dies prüfen zu können benötigt due DRV den Entlassungbericht. Diese Umdeutung in einem Rentenantrag kommt natürlich nicht in Frage, wenn man tatsächlich arbeitsfähig (als nicht erwerbsgemindert) aus der Reha entlassen wurde.
.-.am 10.08.2007 | 12:16
Ehrlich gesagt versteh ich überhaupt nicht ihr Problem!
egalam 10.08.2007 | 10:28
Könnte Ihr Freund mir auch die Lottozahlen für morgen sagen, biiittte!
Besorgteram 10.08.2007 | 14:25
Sie (und Ihr Freund) leiden doch wohl nicht etwa unter Verfolgungswahn ? (Die Lottozahlen interessieren mich übrigens auch !!!!!!!)
Antoniusam 10.08.2007 | 14:30
Glauben Sie allen Ernstes, dass sich irgendein Fremder für Ihre Krankengeschichte interessiert ? Für die DRV sind Sie ein Vorgang, wie tausend andere auch. Für Ihre Nachbarn oder Arbeitskollegen wäre Ihr Entlassungsbericht (vielleicht) eine "kleine Sensation" aber doch nicht für Leute, die Sie überhaupt nicht kennen. Seien Sie froh, dass Sie keine echten Probleme haben ! MfG
Kerstinam 10.08.2007 | 21:19
"Jeder Entlassungsbericht wird geprüft, ob das Leistungsvermögen im Bezugsberuf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gemindert ist und ein Rentenanspruch besteht." Wie soll das denn funktionieren? Wenn die Ärzte der Reha-Einrichtung Arbeitsfähigkeit attestieren, wie käme dann jemand dazu anhand deren Angaben zu einem gegensätzlichen Urteil zu kommen? Traut die DRV den Ärzten der von ihr ausgewählten Kliniken nicht? Könnte es sein, daß die MA der DRV am Kontrollettiwahn, einer sehr schweren psychischen Erkrankung,leiden?
Kerstinam 10.08.2007 | 21:26
"Ehrlich gesagt versteh ich überhaupt nicht ihr Problem!" Ich habe kein Problem, die DRV hat offensichtliche eins. Ich will von denen nix mehr, aber die wollen was von mir und belügen mich. Von § 116 SGB VI ist in deren Schreiben nicht die Rede.
Kerstinam 10.08.2007 | 21:28
"Sie (und Ihr Freund) leiden doch wohl nicht etwa unter Verfolgungswahn ? (Die Lottozahlen interessieren mich übrigens auch !!!!!!!)" Das steht im Entlassungsbericht nicht drin. Was die Lottozahlen betrifft, so sagt mein Freund, dass er an jedem Samstag und Mittwoch Gewinne einstreicht, weil er die richtigen Lottozahlen getippt hat. Was den Verfolgungswahn betrifft, so habe ich den Eindruck, dass da DRV-Mitarbeiter dran leiden, denn warum brauchen die unbedingt einen inhaltlich falschen Bericht von Märchenerzählern bzgl. meines Lebenslaufes und meiner familiären Situation von einem inkompetenten Behandlungsteam? Was wollen die mit solch einem Unsinn?
Kerstinam 10.08.2007 | 23:56
"Glauben Sie allen Ernstes, dass sich irgendein Fremder für Ihre Krankengeschichte interessiert ?" Ich glaube nicht sondern habe das schriftlich. Wenn ich "glauben" will gehe ich in eine Kirche. "Seien Sie froh, dass Sie keine echten Probleme haben !" Bin ich auch. Ich möchte aber zukünftig keine wegen eines objektiv falschen Berichtes bekommen! Ich bin doch diejenige, die genau weiß, was die Ärzte und Psychologen FALSCH angegeben haben. Weiß das der "Prüfer" von der DRV? Kann der das überhaupt wissen?
Besorgteram 11.08.2007 | 01:51
Nochmal zum Mitschreiben: NIEMAND zwingt Sie dazu, der DRV Ihren Entlassungsbericht zukommen zu lassen. Allerdings dürfen Sie sich dann nicht wundern, wenn Ihnen weitere (eventuelle) Leistungen verweigert werden. Das sollte Ihr hellseherischer Freund eigentlich wissen !
Lenikaam 11.08.2007 | 10:41
Kerstin, was ist jetzt eigentlich dein Problem? wenn du jetzt keine Leistungen mehr von der RV haben willst, musst du doch den Bericht nicht hinschicken. Es zwingt dich ja keiner. oder welche Konsequenzen befürchtest du?
Antoniusam 11.08.2007 | 01:56
"..........weiß das der "Prüfer" von der DRV ?.........." Da Sie ja keine weiteren Leistungen der DRV mehr in Anspruch nehmen wollen, ist es doch völlig egal, was der "Prüfer" von der DRV denkt. Im Übrigen verweise ich auf die bisherigen Antworten, die Sie vielleicht noch einmal SORGFÄLTIG lesen sollten. MfG
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