Ihre Aussage in eine berufliche Rehabilitationsleistung gedrängt worden zu sein ist irritierend.
Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Erwerbsprozess ist eine aktive Beteiligung des Rehabilitanden auch in der Phase der Entscheidungsfindung.
Denn auch Sie als Rehabilitand sind aufgefordert Vorschläge zu unterbreiten. Dies scheinen Sie nunmehr auch aktuell zu tun.
Bei der Auswahl des geeigneten Mittels um die Wiedereingliederung zu erreichen ist jedoch auch zu beachten, welche Leistungsmöglichkeiten vorhanden sind. Im Ergebnis kann das wie bei Ihnen dazu führen, dass Ihre Vorschläge nicht umgesetzt werden können.
Ihre zuständige Beraterin ist sicherlich in der Lage Ihnen konkretere Vorschläge bei der Auswahl zu unterbreiten. Andernfalls wäre es Ihr auch nicht möglich gewesen, die von Ihnen unterbreiteten Vorschläge mit dem Hinweis "nicht Leidensgerecht" abzulehnen.
Wenden Sie sich daher nochmals an Ihre Beraterin und versuchen gemeinsam mit Ihr Vorschläge bzw. weitere Schritte bei der Auswahl des geeigneten Ausbildungsberufes zu erarbeiten.