Den Ausführungen von "Auskenner" wird zugestimmt. Auch ich selbst hatte schon Fälle, wo die Agentur für Arbeit (AfA) die Nahtlosigkeitsregelung zunächst nicht anwenden wollte. Also, sobald Ihnen die AfA bis zur Entscheidung über den Rentenantrag nicht das volle ALG I -Geld auszahlt, wie von "Auskenner" vorgeschlagen unbedingt Widerspruch einlegen.