Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIm Forum ist leider kaum zu beurteilen, warum es zu dieser extremen Verzögerung kommt.
Ich würde Ihnen empfehlen, sich nochmals bei Ihrem Rentenversicherungsträger schriftlich nach dem Sachstand bzw. der Ursache für die ausstehende Entscheidung zu erkundigen. Dabei sollten Sie eine angemessen Frist für die Antwort setzten. Vielleicht liegen in Ihrem Fall doch nachvollziehbare Gründe für die Bearbeitungsdauer vor. Ggf. sollten Sie in Ihrer Anfrage darauf hinweisen, dass Sie andernfalls über eine Untätigkeitsklage in Betracht ziehen.
Nach § 88 Sozialgerichtsgesetz könnten Sie eine Untätigkeitsklage einreichen, wenn über Ihren Antrag ohne zureichende Grund nach Ablauf von 6 Monaten seit der Antragstellung nicht entschieden worden ist.
Wie Ihnen sicher klar ist, haben wir keinen Zugriff auf den Rentenantrag Ihrer Ehefrau und können keinen Einfluss auf die zügige Bearbeitung des Antrags nehmen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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