Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Keine Reha, kein Krankengeld - Was tun?

von Marlies24.10.2016 | 15:49
1350 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Die Krankenkasse wollte, Reha-Antrag zu stellen, die DRV hat den abgelehnt und gemeint, ich brauche eine Therapie, die die Krankenkasse bezahlen soll. Die hat weiter Krankengeld gezahlt, und nun soll bald amit Schluss sein. Muss ich dann eine Rente beantragen, wenn ich weiter krank bin? Was, wenn ich keine Rente bekomme? Werden dann die Beiträge für die Krankenversicherung weiter bezahlt? Wo finde ich dazu die Infos und Rechte?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte klären Sie mit Ihrer zuständigen Krankenkasse ab, wann Ihr Anspruch auf Krankengeld endet. Außerdem sollten Sie sie sich mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und dort Ihre Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld abklären.

Einen Antrag auf Erwerbsminderung können Sie jederzeit stellen. Die Adressen unserer Beratungsstellen finden Sie im Internet oder können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen. Ggf. sollten Sie aber einen Termin vereinbaren.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wie schon erwähnt, sollten Sie sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.

Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente sollten Sie spätestens kurz vor der Aussteuerung (Ablauf des Krankengeldes) stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Rentensputnikam 24.10.2016 | 18:42
Sie sollten frühzeitig, bevor das Krankengeld endet (Aussteuerrung) bei der zuständigen Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen. Sollte der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit Sie aufgrund Ihres Gsundheitszustandes als nicht vermittelbar betrachten, werden Sie von der Agentur für Arbeit aufgefordert werden, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Diesen Antrag können Sie natürlich auch selbst schon eher stellen. Das würde finanziell aber nur Sinn machen, wenn Ihre zu erwartende Rente höher als das Arbeitslosengel wäre. MfG
Marliesam 26.10.2016 | 12:56
Danke, was ist aber ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld ? Soll dann gleich die Rente beantragt werden? Oder nicht doch besser erst, wenn das Krankengeld endet? Bis wann muss denn Rente beantragt werden? Im Anschluss, oder schon vor Ende des Krankengeldes?
Petra K.am 27.10.2016 | 08:43
Wenn noch nicht mal eine Reha bewilligt wurde kriegen Sie sicher auch keine Rente denn es gilt : Reha VOR Rente !
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026