Bitte klären Sie mit Ihrer zuständigen Krankenkasse ab, wann Ihr Anspruch auf Krankengeld endet. Außerdem sollten Sie sie sich mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und dort Ihre Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld abklären.
Einen Antrag auf Erwerbsminderung können Sie jederzeit stellen. Die Adressen unserer Beratungsstellen finden Sie im Internet oder können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen. Ggf. sollten Sie aber einen Termin vereinbaren.