Die Krankenkasse wollte, Reha-Antrag zu stellen, die DRV hat den abgelehnt und gemeint, ich brauche eine Therapie, die die Krankenkasse bezahlen soll. Die hat weiter Krankengeld gezahlt, und nun soll bald amit Schluss sein. Muss ich dann eine Rente beantragen, wenn ich weiter krank bin? Was, wenn ich keine Rente bekomme? Werden dann die Beiträge für die Krankenversicherung weiter bezahlt?
Wo finde ich dazu die Infos und Rechte?
Sie sollten frühzeitig, bevor das Krankengeld endet (Aussteuerrung) bei der zuständigen Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen. Sollte der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit Sie aufgrund Ihres Gsundheitszustandes als nicht vermittelbar betrachten, werden Sie von der Agentur für Arbeit aufgefordert werden, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Diesen Antrag können Sie natürlich auch selbst schon eher stellen. Das würde finanziell aber nur Sinn machen, wenn Ihre zu erwartende Rente höher als das Arbeitslosengel wäre.
MfG
Bitte klären Sie mit Ihrer zuständigen Krankenkasse ab, wann Ihr Anspruch auf Krankengeld endet. Außerdem sollten Sie sie sich mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und dort Ihre Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld abklären.
Einen Antrag auf Erwerbsminderung können Sie jederzeit stellen. Die Adressen unserer Beratungsstellen finden Sie im Internet oder können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen. Ggf. sollten Sie aber einen Termin vereinbaren.
Bitte klären Sie mit Ihrer zuständigen Krankenkasse ab, wann Ihr Anspruch auf Krankengeld endet. Außerdem sollten Sie sie sich mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und dort Ihre Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld abklären.
Danke, was ist aber ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld ?
Soll dann gleich die Rente beantragt werden? Oder nicht doch besser erst, wenn das Krankengeld endet? Bis wann muss denn Rente beantragt werden? Im Anschluss, oder schon vor Ende des Krankengeldes?
Wenn noch nicht mal eine Reha bewilligt wurde kriegen Sie sicher auch keine Rente
denn es gilt :
Reha VOR Rente !