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Experten-Antwort

Keine Reha, was dann?

von Petra U.22.07.2016 | 12:09
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Reha-Antrag wird abgelehnt. Zahlt dann die Ersatzkasse weiter Krankengeld? Oder springt die DRV ein, mit einstweiligem Erwerbsminderungsgeld? Wie lange wird das gezahlt?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "asd".

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28 Antworten

asdam 22.07.2016 | 12:17
Wenn sie Arbeitsunfähig sind und Anspruch haben, ja. soetwas gibt es nicht. Für die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente ist ein entsprechender Antrag erforderlich. Ggf. prüft Ihre DRV gerade, ob der Reha-Antrag umgewandelt werden kann, je nach dem was in der medizinischen Einschätzung steht, die zur Ablehnung des Reha-Antrages geführt hat. Sofern die DRV eine rentenrechtlich relevante Erwerbsminderung erkennt, wird sie Sie anschreiben und Sie unter dem Hinweis der Umdeutung des Reha-Antrages bitten, einen entsprechenden Rentenantrag zu stellen. Aber dies können Sie auch aus eigener Initiative machen. Beratungsstellensuche -> siehe oben links
Herz1952 der Richtigeam 22.07.2016 | 12:55
Hallo Petra, Es ist das Recht der Krankenkasse, den Patienten zu einem Reha-Antrag aufzufordern. Das Recht des Patienten ist es auch die 10-Wochenfrist auszunutzen. Diesen Rat gab mir sogar ein leitender Mitarbeiter einer großen Ersatzkasse, mit dem ich gemeinsam auf der Intensiv-Station war. Es ist nicht einmal gesagt, dass die Rentenversicherung damit einverstanden ist, dass der Patient auf ihre Kosten eine Reha machen soll, falls sie es für aussichtslos hält, dass diese Maßnahme die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen kann. Sie wird es evtl. auch vermeiden, einen Rentenantrag daraus zu "machen", wenn sie der Meinung ist, die Arbeitsunfähigkeit kann auch durch andere Mittel beseitigt werden. Die anderen "Verzögerungsmaßnahmen" liegen nun mal in der Natur der Verwaltungsmaßnahmen. Der MDK ist von den Krankenkassen voll abhängig. Diese handeln grundsätzlich nach der Devise: "Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe". Die Gutachter kenn nicht einmal die Richtlinien für eine AU-Bescheinigung. Wenn man nämlich die bisherige Tätigkeit auch nur 1 Stunde am Tage nicht vertragsgemäß erfüllen kann, ist man arbeitsunfähig. Solange natürlich kein Krankengeld gezahlt werden muss, sondern der AG die Kosten trägt, interessiert sich die KK ein "feuchten Kehricht" dafür. Die Kassen klären ihre Patienten nicht über die Rechte ihrer Versicherten auf, da kann man bis zum "St. Nimmerleinstag" warten. Man kann auch gegen die Entscheidung des MDK Widerspruch einlegen, manchmal genügt es schon, wenn der Arzt eine weitere AU-Bescheinigung ausstellt. Ich empfehle allerdings einen sachkundigen Rechtsbeistand, der die KK auf ihre "Fehler" aufmerksam macht. Spätestens dann sehen sie es meistens ein, da sie vorher überhaupt keine Prüfung der Rechtslage vornehmen. Wer sich nicht wehrt hat schon verloren. Die Kassen wollen doch nur auf andere "Gemeinschaften" abschieben, z.B. Arbeitsamt. Dieses Amt hat sich schon oft beschwert über die Krankenkassen, die ihnen "alles schicken". Dann macht das AA ein eigenes medizinisches Gutachten und stellt fest, dass seine eigenen "Kunden" gar nicht arbeitsfähig sind. Es kann ein "Nervenkrieg" werden. Mittlerweile haben die Krankenkassen nämlich festgestellt, dass 99 % der AU-Schreibungen "korrekt" sind, und sie werden darauf verzichten (hoffe ich zumindest), Spione in die Praxen zu schicken, die dem Arzt etwas vorjammern um sich "krankschreiben" zu lassen. Der Arzt kann auch nicht sofort feststellen, was dahinter steckt, und es könnte ein "echter Patient" sein, der davon erhebliche gesundheitliche Nachteile hätte wenn er ihn "nicht aus dem Verkehr zieht".
Claudiaam 22.07.2016 | 14:10
Zitat von Herz1952 der Richtige anzeigenausblenden
Studien mehrerer seriöser TV-Magazine haben nachgewiesen, dass nahezu jeder 2. Arzt dazu bereit ist, ohne vorherige Untersuchung Gefälligkeits-AU-Bescheinigungen auszustellen. Da das aber nur sehr schwer nachweisbar ist, bleibt den Krankenkassen gar nichts anderes übrig, als die Bescheinigungen zu akzeptieren. Glauben Sie ernsthaft, dass das hier irgendjemanden interessiert? Kopfschüttel.... Gruß Claudia
JaJaBlaBlaam 22.07.2016 | 14:24
@ Claudia..... Und was Sie hier von sich geben interessiert auch Niemanden!
Juppam 22.07.2016 | 14:45
Blödsinn! Die KK muss garnichts akzeptieren, im Zweifelsfall gibt es eine Einladung zum MDK.
Herz1952 der Richtigeam 22.07.2016 | 14:48
Zitat von Jupp anzeigenausblenden
Studien mehrerer seriöser TV-Magazine haben nachgewiesen, dass nahezu jeder 2. Arzt dazu bereit ist, ohne vorherige Untersuchung Gefälligkeits-AU-Bescheinigungen auszustellen. Da das aber nur sehr schwer nachweisbar ist, bleibt den Krankenkassen gar nichts anderes übrig, als die Bescheinigungen zu akzeptieren. Gruß Claudia
Blödsinn! Die KK muss garnichts akzeptieren, im Zweifelsfall gibt es eine Einladung zum MDK.
Hallo Jupp, ich arbeite bei einer seriösen KK. Ich weiß ganz genau, wie es bei den KK läuft (smile)
Herz1952am 22.07.2016 | 15:50
Hallo Claudia, das war eine getürkte Studie, ohne Sinn und Verstand. Da haben "Versuchspatienten" den Ärzten etwas vorgetäuscht. Eine solche Studie hat "Null" Aussagekraft. Ein Arzt wird im Zweifelsfalle immer eine AU ausstellen aus Sicherheitsgründen. Erst nach einer entsprechenden weitergehenden Untersuchung kann er einiger maßen beurteilen, ob eine AU vorliegt oder nicht (z.B. Blutuntersuchung, das dauert aber etwas). Aber die tatsächlich Kranken - und das ist die weitaus überwiegende Mehrheit - täuscht nichts vor. Natürlich kann auch hier ein Arzt den Patienten sicherheitshalber mal kurz "aus dem Verkehr" ziehen.
Juppam 22.07.2016 | 16:07
Die KK muss garnichts akzeptieren, im Zweifelsfall gibt es eine Einladung zum MDK.
Wenn es keine Verdachtsmomente gibt, sollte weshalb der MDK eingeschaltet werden? Und wenn die Krankenkassen jeden Montags-Blaumacher entlarven wollten, hätte der MDK aber viel zu tun.... B.S.
Ich als Arbeitgeber habe früher schon mehrmals sogenannte Montagskranke der KK gemeldet und um Überprüfung durch den MDK gebeten, Das wurde dann auch immer Durchgeführt. Besonders Auffällig war übrigens ein Arzt mit türkischen Wurzeln, der hat ständig Gelbe Scheine an seine Landsleute verteilt und bekam dann irgendwann gewaltigen Ärger! Auch Jobcenter SB können dies übrigens Überprüfungen durch den MDK bei der KK anfordern. @Herz1952 Soso, ein 65-Jähriger KK Mitarbeiter, dazu noch schwer Herzkrank. Ist heute Grimms Märchenstunde?
Herz1952am 22.07.2016 | 16:04
Das mit den 99 % haben die Krankenkassen selbst festgestellt, weil sie zurück rudern mussten. An die genaue Zahl kann ich auch nicht glauben. Vielleicht waren es auch nur 98,9 %? oder 99,1 %, jedenfalls war es nicht "evidenzbasiert". Was das bedeuten kann, können Sie im Wikipedia nachlesen und darüber nachdenken (SMILE). Die beiden "Studien" haben aber nichts miteinander zu tun. Aber die Krankenkassen wollten durch "Eigenstudien" - so ähnlich wie die "Fake-Studie" des Magazins die Ärzte überprüfen. Da haben diese aber "einen auf den Nüschel" bekommen. Eine solche Studie wäre auch alles andere als "evidenzbasiert".
Herz1952am 22.07.2016 | 16:48
Hallo Jupp, als Arbeitgeber können Sie sogar noch mehr. Nämlich, wenn der Arbeitsablauf durch häufige Fehlzeiten leidet, sogar kündigen (Nachweis ist allerdings schwer zu führen). Mein AG war montags auch immer sauer, denn meistens waren die Fußballspieler krank - korrekt heißt das: arbeitsunfähig. Denn Unfälle sind keine Krankheit, sondern andere Arbeitsunfähigkeiten. Aber diese konnten auch nicht auf Gerüste klettern, mit "maladen Haxen". Da gab es auch keine Zweifel an der AU, aber für den AG war es verständlich sehr ärgerlich. Als "Personalmensch" musste ich auch mit den Krankenkassen zusammenarbeiten in solcher Hinsicht. Solche Fälle, wie von Ihnen geschildert kommen leider vor, aber darunter sollten die anderen nicht leiden Ich habe ihn dann mal gefragt, was ist wenn ich durch meine Schifahrerei mal AU bin. Darauf hat er gemeint, dass ich ein vorsichtiger und vernünftiger Mensch wäre. (smile). Mein "Doppelherz1952" hat eigentlich den gleichen "Geistschreiber", nämlich "myself". Man kann am PC so herrlich bequem kopieren. Sogar Michel Obama und die Trump-Tochter haben die gleiche Rede gehalten, weil sie dieselbe "Ghostwriterin" hatten (double-smile).
Claudiaam 22.07.2016 | 19:58
Was Sie nicht alles wissen.... Erstens handelte es sich um mehrere Studien und zweitens haben die "Versuchspatienten" mit offenen Karten gespielt und den den Ärzten offen gesagt, dass sie mal eine kurze Ruhepause vom Berufsalltag brauchen. Aber SIE wissen natürlich mal wieder alles besser, was auch nicht anders zu erwarten war. Machen Sie sich ruhig weiter zum dummen August, wenn es Ihnen gefällt.....:-) Gruß Claudia
Amüsierter Mitleseram 22.07.2016 | 20:22
Eigentlich ist es doch völlig wurscht, welcher "Herz1952" diese Beiträge verfasst hat. Sie klingen nämlich ALLE irgendwie nach Stammtischwissen und Klugscheißerei aber nie nach viel Ahnung. ;-)
Herz1952am 22.07.2016 | 21:08
Claudia, die Beiträge werden doch von Magazin zu Magazin weitergereicht. Also war es nur eine "Studie". Die 99 % standen in der Ärzte-Zeitung und kamen von den Krankenkassen selbst. Aber wie das mit der Wissenschaft so ist, die Erde war vor vielen hundert Jahren eine Scheibe. Vielleicht sitzen Sie ganz am Rande und Sie sind nur schwindelig. Ich habe übrigens ein reines Gewissen - weil ich es nicht benutze (griiieens).
Herz1952am 22.07.2016 | 21:13
Claudia, jetzt weis ich wieso Sie das wissen mit dem Krankschreiben. Sie haben das schon öfter selbst ausprobiert. Das ist aber nicht evidenzbasiert sondern "empirisch".
Amüsierter Mitleseram 23.07.2016 | 10:14
Die Krankenkassen konnten höchstens feststellen, dass 99 Prozent der gelben Urlaubsscheine nicht zu beanstanden waren, weil es keine Indizien für Unkorrektheiten gab. Aber nicht, dass nur 1 Prozent faul waren. Logisches Denken und korrekte Interpretationen sind wirklich nicht Ihr Ding. Deshalb kann man über Ihre Klugscheißereien auch nur schmunzeln und mit dem Kopf schütteln. :-):-):-)
Herz1952am 23.07.2016 | 23:24
Die 99 % sind ja auch keine der absoluten Wahrheit entsprechende Zahl. Jedenfalls haben es die Krankenkassen einfach so in den Raum gestellt. Ob Beanstanden oder nicht ist doch egal. Beanstanden kann man alles. Eine Prüfung, ob die AU-Bescheinigungen "echt" sind, ist so wie so nicht möglich. Ich weis den genauen Text auch nicht mehr. Sie können ja mal googlen. Außerdem, was heißt schon AU? Wenn Sie sich ordentlich einen "hinter die Binde gießen", können Sie mit dem Taxi zur Arbeit fahren, sind aber tatsächlich AU (smile). Ich glaube der Text hieß: 99 % der Ärzte stellen korrekte AU-Bescheinigungen aus. Das ist selbstverständlich interpretierbar. Formell korrekt? Das war wohl nicht gemeint, sondern dass die AU tatsächlich besteht. Aber Zur Statistik: Diese kann man auf die Anzahl der AU-Bescheinigungen beziehen oder auch auf die Anzahl der Krankheitstage, die richtig sind. Jetzt können Sie rätseln, was "richtig" ist. (smile). Logisches Denken habe ich beim Programmieren gelernt bzw. ausgebaut. Einem Unternehmensberater habe ich die Äquivalenzziffer Kalkulation von Stundenlöhnen klargemacht (er war Ingenieur). Eine Bilanz ist auch eine Statistik. Und eine solche, kann nach Handels- und Steuerrecht zum Stichtag richtig sein aber praktisch kann Sie falsch sein, weil man die Werte erst beim Verkauf tatsächlich feststellen kann. Kapiert? (smile). Eigentlich haben wir beide "recht". Ob wir "richtig liegen", können wir gar nicht beurteilen. Mein Motto lautete schon immer: Glaube keiner Bilanz, die du nicht selbst gefälscht hast. Statisiken sind im allgemeinen immer relativ. Nur bei absoluten Gesamtzahlen die zugrunde liegen kann man den vollen Zusammenhang erkennen. (Jede 4. Frau könnte durch Screening gerettet werden. Von der Basis 4 wären das 25 %. Wissen muss man aber auch, dass nur insgesamt 4 von 2000 Frauen an Brustkrebs erkranken. Da sieht die Sache ganz anders aus). Noch was zum "logischen Denken" übers Wochenende: Ist der folgende Satz richtig oder falsch: "Ich lüge immer". Tipp: erst selbst überlegen, dann dürfen Sie Professor "Google" fragen (ff - fiel Fergnügen).
Herz1952am 23.07.2016 | 23:49
Sorry: einfacher Rechenfehler: ....jede 5. (nicht 4.) Frau.... Rechenweg richtig, Kopfrechnen schwach. Aber jetzt stimmt wenigsten die "komplizierte" Gleichung (bravo).
Ottoam 24.07.2016 | 16:01
Claudia,wer einen Arzt aufsucht mit dem Anliegen mal ein paar Tage Auszeit zu benötigen,wird zu Recht krank geschrieben.Zumindest dann,wenn es dafür einen gesundheitlichen Grund gibt.Wer natürlich sein Haus streichen möchte,ist ein Betrüger.
Claudiaam 24.07.2016 | 19:12
Habe ich etwas anderes behauptet? Die "Test-Patienten", die im Auftrag der TV-Redaktionen mit versteckter Kamera diverse Ärzte aufsuchten, machten kein Geheimnis daraus, dass keinerlei gesundheitliche Gründe vorlagen. Trotzdem war nahezu jeder 2. Arzt dazu bereit, eine AUB auszustellen. Und wer ehrlich zu sich selbst ist, wird zugeben müssen, dass er auch schon mal "etwas übertrieben" hat, um von seinem Arzt krankgeschrieben zu werden. Die von @Herz1952 behaupteten 99 Prozent korrekter AU-Bescheinigungen können schon alleine deshalb nicht stimmen. Gruß Claudia
Ottoam 24.07.2016 | 20:49
Das wären aber 2 Paar Schuhe,dem Arzt ehrlich zu sagen ich brauche mal 3 Tage eine kleine Auszeit für mich oder aber ich hab bloß keine Lust zu arbeiten.
Claudiaam 25.07.2016 | 11:57
Ärzte sind aber nicht für die Beschaffung von Auszeiten ohne medizinische Begründung zuständig. Und nur darum ging es hier. Gruß Claudia
Ottoam 25.07.2016 | 18:18
Nein,sind diese sicherlich nicht,daher schrieb ich ja auch"aus gesundheitlichen Gründen".
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