Den ausführlichen und richtigen Erläuterungen von „ hegehosa“ und „öha“ schließe ich mich an. Ob und welcher Anspruch auf Altersrente nach dem Ende von ALG 1 in Betracht kommt, sollte doch in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung abgeklärt werden. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Vor Ort und Stelle kann man Ihnen die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen einfach besser und verständlicher erläutern. Dies ist wichtig, da bei Ihnen nur eine Schwerbehinderung von 30 % vorliegt.