Guten Tag,
lt. Auskunft eines Sachbearbeiters der Deutschen Rentenversicherung können anerkannte Spätaussiedler, die nach dem 06.05.1996 nach Deutschland zugezogen sind und bei denen Zeiten nach dem FRG im Konto gespeichert sind, grundsätzlich keine Renteninformation erhalten.
Diese Personen müssten immer gesondert eine Rentenauskunft anfordern.
Ist diese Aussage zutreffend, oder wird dies von jedem Träger / Sachbearbeiter unterschiedlich gehandhabt?
Gibt es hierzu eine klare gesetzliche Regelung?
Danke