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Experten-Antwort

Keine Rentenzahlung wegen Auszahlung Urlaub

von Johann Lehmer06.06.2012 | 19:24
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6 Antworten

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Hallo hat von euch jemand Erfahrung mit meinen Fall. Ich beziehe volle Erwerbsunfähigkeitsrente befriestet bis Sept.2013. Als mein Arbeitgeber dies mitbekam schickte er mir einen Aufhebungsvertrag den ich unterschreiben sollte.Weiter hat er mir die ganzen Überstunden,Resturlaub usw ausbezahlt. Dies sind ca.15000 Euro. Aus diesem Grunde fordert jetzt die Rentenkasse dei Rente für das Auszahlungsmonat zurück. Durch meine Krankheit hatte ich nicht die Möglichkeit den Resturlaub zu nehmen und das Geld früher anzufordern.Man wird also bestraft weil mann fleißig war. Was weiter tun?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit der Auszahlung der Urlaubs-/ Überstundenabgeltung haben Sie einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, welches als Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB VI gilt. Das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, in dem es gezahlt wurde. Hierbei ist es unbeachtlich, ob der nach Rentenbeginn ausgezahlte Betrag aus einem zurückliegenden Zeitraum stammt. Die 15.000 EUR überschreiten natürlich jegliche Hinzuverdienstgrenze. Aufgrund dessen kommt es zum Ruhen der EM-Rente. Insoweit ist die Rückforderung durchaus berechtigt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Knobloch,

nein, da die Einmalzahlung nur dem jeweiligen Auszahlungsmonat zuzuordnen ist, betrifft sie bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen auch „nur“ die Rentenzahlung für den jeweiligen Monat.

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4 Antworten

R.A.am 06.06.2012 | 20:11
Seien Sie froh, dass Ihnen der Resturlaub ausgezahlt wurde. Ich ging damals völlig leer aus, als ich meinen Urlaub wegen Krankheit mehrere Jahre nicht in Anspruch nehmen konnte. Erst etwas später urteilten dann die Gerichte, dass auch nach längerer Krankheit Anspruch auf Abgeltung besteht. Für mich leider zu spät! Die Anrechnung auf Ihre rente ist m.E. zulässig. MfG
Schadeam 06.06.2012 | 22:15
Bei 15 000 € nachgezahlter Urlaubsabgeltung sollte es zu verschmerzen sein, wenn man im fraglichen Monat keine Rente bekommt weil man zuviel verdient hat. So was nennt man Jammern (ich war ja sooo fleißig und werde auch noch bestraft dafür) auf hohem Niveau.
Knoblocham 08.06.2012 | 09:16
Noch eine Interessenfrage dazu, wird "nur" die Renten des Auszahlungsmonates zurückgefordert oder evt. mehr? Ähnliches steht mir auch bevor, seit 02-2012 voll Erwerbsgemindert aber noch Angestelltenvertrag und ca. 50 Tage Resturlaub.
Knoblocham 09.06.2012 | 06:31
Alles klar, vielen Dank für die rasche Antwort. Nun weiss "sogar ich" Bescheid.
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