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Keine Riesterförderung, da zu früh eingezahlt?!

von Ralph16.10.2008 | 11:17
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2 Antworten

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Hallo zusammen, ich hab folgendes Problem: Beim Prüfen meiner Unterlagen bzgl. der Riesterförderung ist mir aufgefallen, dass ich die Einzahlung für das Jahr 2006 (1.461 EUR) bei der Volksfürsorge versehentlich bereits unmittelbar nach Erhalt der Zahlungsaufforderung durch die Volksfürsorge am 19.12.2005 getätigt hatte. In der Konzequenz wurde mir nun Anfang 2007 von der Volksfürsorge eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt bzgl. Riesterzulage ausgestellt, in welcher nun geleistete Altersvorsorgebeiträge für das Beitragsjahr 2006 in Höhe von 0,00 EUR ausgewiesen wurden. Laut telef. Auskunft der Volksfürsorge sei der Geldeingang für 2006 zu früh geflossen und man könne dort nichts machen. Gibt es noch eine Möglichkeit für mich, die Zulage für 2006 doch noch zu erhalten? Gruß, Ralph PS: Es ist ja irgendwie nicht im Sinne eines bürgernahen, staatlich zertifizierten Renten-Versicherungspakets, wenn man für zeitnahe Einzahlung in die Riesterrente durch Streichung der Zulage "bestraft" würde.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Zulagen werden von der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen - ZfA - ausgezahlt.

Erforderlich für die Auszahlung der Zulagen ist, dass Sie

- der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht unterliegen müssen,

- zum begünstigten Personenkreis gehören und

- förderbare Altersvorsorgeleistungen geleistet haben.

Im Jahr 2006 wurden keine Beiträge gezahlt, so dass die Zulage für das Jahr 2006 nicht gezahlt werden kann. Die Zahlung erfolgte bereits Mitte Dezember 2005.

Trotzdem sollten Sie den Sachverhalt und Ihr Anliegen Ihrem Anbieter der Volksfürsorge schriftlich schildern. Eventuell kann auf dem Wege der Kulanz etwas erreicht werden. Vielleicht stand ja auf dem Überweisungsträger ein Verwendungszweck, welcher auf das Jahr 2006 hinwies. Bei einer schriftlichen Stellungnahme wissen Sie allerdings definitiv, wie sich ihr Vertragspartner positioniert.

1 Antworten

Realistam 16.10.2008 | 11:47
Stichtagsregelungen müssen nunmal eingehalten werden. Allerdings hätte das Versicherungsunternehmen erkennen KÖNNEN, dass Ihre Einzahlung für das Jahr 2006 gedacht war und nicht für 2005. Da die Zahlung aber bereits für 2005 verbucht wurde, dürfte die Zulage für 2006 wohl tatsächlich verloren sein!
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