Die Zulagen werden von der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen - ZfA - ausgezahlt.
Erforderlich für die Auszahlung der Zulagen ist, dass Sie
- der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht unterliegen müssen,
- zum begünstigten Personenkreis gehören und
- förderbare Altersvorsorgeleistungen geleistet haben.
Im Jahr 2006 wurden keine Beiträge gezahlt, so dass die Zulage für das Jahr 2006 nicht gezahlt werden kann. Die Zahlung erfolgte bereits Mitte Dezember 2005.
Trotzdem sollten Sie den Sachverhalt und Ihr Anliegen Ihrem Anbieter der Volksfürsorge schriftlich schildern. Eventuell kann auf dem Wege der Kulanz etwas erreicht werden. Vielleicht stand ja auf dem Überweisungsträger ein Verwendungszweck, welcher auf das Jahr 2006 hinwies. Bei einer schriftlichen Stellungnahme wissen Sie allerdings definitiv, wie sich ihr Vertragspartner positioniert.