Hallo Frank_55,
von Amts wegen wird keine Neuberechnung der Erwerbsminderungsrente vorgenommen, zumal der DRV das Ende des Leistungsbezuges oft nicht bekannt ist. Ich kann Ihnen daher nur raten, Ihrer zuständigen DRV mitzuteilen, dass das Arbeitslosengeld zum 30.11.2014 wegfällt. Am besten legen Sie Ihrem Schreiben auch den entsprechenden Bescheid der Agentur für Arbeit bei, aus dem das Ende des Arbeitslosengeldbezuges hervorgeht.