Es ist schon so, wie die Vorbeiträge zum Ausdruck bringen. Das Ergebnis müssen Sie ohnehin abwarten. Sofern sich Ihr Gesundheitszustand nicht gebessert hat, ist auch eine Verlängerung der Zeitrente oder gar die Umstellung in einer Rente ohne weitere Befristung zu erwarten. Aus der Ferne lässt sich dies jedoch leider nicht beurteilen.
Solange ihr Arbeitsverhältnis ruht, besteht zumindest nach Ablauf der Zeitrente Anspruch auf Rückkehr in Ihr altes Berufsleben. Wenn dies jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein sollte, besteht natürlich die Möglichkeit, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Der Antrag ist immer notwendig, da grundsätzlich nur auf Antrag gewährt werden.