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keine versicherungsnummer

von perle1127.02.2008 | 09:52
2822 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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guten tag,mein sohn braucht eine versicherungsnummer.er war zur reha und müsste laut aussage seines zukünftigen arbeitgebers eine versicherungsnummer haben.mir teilte man aber beim service tel. mit das es keine gibt .wie kann ich herausfinden ob er eine versicherungsnummer hat? vielen dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Vericherungsnummer kann in unserem Servicezentrum persönlich oder schriftlich beantragt werden. Bringen Sie bitte

den Personalausweis mit.

5 Antworten

Wolfgangam 27.02.2008 | 10:19
Ansprechpartner ist die gesetzliche Krankenkasse, bei der Ihr Sohn versichert ist (Personalausweis/Geburtsurkunde mitnehmen). Auf Nachfrage stellt die Ihrem Sohn auch eine Bescheinigung über die Beantragung einer Versicherungsnummer aus, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden kann. Von der Rentenversicherung erhält er dann den Sozialversicherungsausweis zugeschickt. Gruß w.
Happyam 27.02.2008 | 10:08
Hallo Perle11, schauen Sie mal unter Beratungsstellensuche (auf dieser Seite, links) und suchen sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort soll Ihr Sohnemann vorsprechen und eine Sozialversicherungsnummer beantragen. Er erhält diese evtl. gleich vor Ort. Der Sozialversicherungsausweis wird dann relativ zügig an seine Adresse gesandt. Das ist vermutlich der schnellste weg. Auch können die Mitarbeiter dort nochmal nachschauen, ob tatsächlich noch keine Versicherungsnummer existiert. Sollte eine vorhanden sein, bekommt er diese direkt mitgeteilt. Denken Sie daran, er muss sich dort ausweisen, also Perso mitnehemen! Viele Grüße Happy
Philippam 27.02.2008 | 11:50
Hallo Perle11, die Reha war sicher nicht auf Kosten der Rentenversicherung. Es genügt m.E. dies dem Arbeitgeber zu sagen und darauf hinzuweisen, dass eine VSNR der Rentenversicherung noch nicht besteht. Dann wird - wie generell üblich - im Rahmen der erstmaligen Arbeitsaufnahme eine VSNR vergeben. Das verfahren ist den Arbeitgebern bekannt, zumal es ja kein Einzelfall ist. Philipp
bekissam 27.02.2008 | 13:14
Das von "Philipp" beschriebene Verfahren ist richtig. Der Arbeitgeber veranlasst bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung die Vergabe einer Versicherungsnummer und die Ausstellung des Sozialversicherungsausweises über die gewählte Krankenkasse. Als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist die Krankenkasse auch später zuständig bei Änderung der Anschrift, des Namens oder bei Verlust des Sozialversicherungsausweises. Die Meldung des Arbeitgebers über die Krankenkasse berichtigt dann auch das Versicherungskonto beim Rentenversicherungsträger.
bekissam 29.02.2008 | 22:58
Dann hat der Experte wahrscheinlich ein anderes Internet oder meinte die Ausnahme. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/sid_260A315721… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/sid_260A315721… "Die erstmalige Ausstellung des Ausweises mit Vergabe der Versicherungsnummer veranlasst die Krankenkasse oder die Mini-Job-Zentrale beim Rentenversicherungsträger aufgrund der Meldung ihres Arbeitgebers. Die Ausstellung erfolgt somit automatisch und muss nicht speziell von ihnen veranlasst werden. In Ausnahmefällen können sie die erstmalige Ausstellung des Sozialversicherungsausweises unter Vorlage ihrer Geburtsurkunde beim Rentenversicherungsträger veranlassen." Übrigens: Beim ersten Link genügt angeblich die alleinige Angabe der persönlichen Daten ("Geben Sie dabei bitte Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort, Ihren Geburtsnamen sowie die aktuelle Postanschrift an."), während beim zweiten Link richtigerweise eine Geburtsurkunde verlangt wird. Es sollte eine Berichtigung erfolgen.
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