Keine Witwenrente?

von
Lilly09

Guten Tag,
ich frage hier mal im Namen meines Vaters. Er bekommt laut Berechung der Rentenversicherung keine Witwenrente. Kann das stimmen? Er bekommt eine ziemlich gute Rente und meine Mutti hatte eine Mindestrente, wird die Rente meines Vaters bei der Berechnung der Witwenrente mitberücksichtigt? Ehrlich gesagt kann ich das nicht verstehen und nicht nachvollziehen. Laut Berechnung der Deutschen Rentenversicherung steht ihm eine Witwenrente von 2,53 Euro zu.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.

MFG Lilly09

von
Ich denke

Hallo.
Die witwenrente ist eine Rente wegen Todes. Das ist eine Sozialleistung und darum wird die Bedürftigkeit geprüft und die eigene Rente angerechnet.

von
Lilly09

Zitiert von: Ich denke
Hallo.
Die witwenrente ist eine Rente wegen Todes. Das ist eine Sozialleistung und darum wird die Bedürftigkeit geprüft und die eigene Rente angerechnet.

Hallo,
achso das ist das neuste was ich höre das das eine Sozialleistung ist.

von
Ouz

Was soll es denn dann sein?

Die Rente wird per Umlage von allen Beitragszahlern bezahlt. Die Höhe erwirbt man sich durch EIGENE Beiträge.

Ihr Vater hat nie für die Rente seiner Frau Beiträge entrichtet. Für Ehepartner sieht die Gemeinschaft aber vor, dass wenn jemand stirbt der andere nicht ins finanzielle Loch fällt, derjenige die Rente des anderen beanspruchen kann, zumindest zum Teil. Dies kann logischerweise nur sein, wenn es einen Grund gibt einen finanziellen Grund. Wenn Ihr Vater bereits ausreichend abgesichert ist, warum sollte die Gemeinschaft ihm dafür noch eine Rente zahlen die nicht seine Rente ist?

von
W°lfgang

Zitiert von: Lilly09
Er bekommt eine ziemlich gute Rente und meine Mutti hatte eine Mindestrente, wird die Rente meines Vaters bei der Berechnung der Witwenrente mitberücksichtigt?

JA!

Hallo Lilly09,

Hinterbliebenenrente (an Witwen, Witwer, Lebenspartner) werden einkommensabhängig gezahlt. Ist das eigene Einkommen zu hoch - und hier: die Rente der Verstorbenen zu klein - geht es auf eine NULL-Zahlung der Hinterbliebenenrente hinaus. Bis auf die ersten 3 Monate nach der Sterbefall, da wird die Rente des/der Verstorbenen noch zu 100 % ausgezahlt.

Ursache für keine Witwerrente ist häufig die sehr unterschiedliche Höhe der Renten von beiden. Sofern die Rente des/der Überlebenden den Freibetrag von aktuell rd. 902 €/mtl. nicht überschreitet, wird die Hinterbliebenenrente auch voll zu 55/60 % ausgezahlt. Geht das eigene Einkommen über die 902 € hinaus, werden von dem übersteigenden Betrag 40 % auf die Witwerrente angerechnet.

Wie Sie eingangs schon sagten, der Vater hat eine gute Rente, die Mutter nur kleine Rente ...im Rahmen der Einkommensanrechnung (und dem Grundgedanken für diese Rente = Unterhaltsersatzfunktion <- hier war nichts bei der Mutter/kein Bedarf bei ihm dafür) bleibt da nichts oder nur Minibeträge übrig.

Gruß
w.

von

Zitiert von: Lilly09
Zitiert von: Ich denke
Hallo.
Die witwenrente ist eine Rente wegen Todes. Das ist eine Sozialleistung und darum wird die Bedürftigkeit geprüft und die eigene Rente angerechnet.

Hallo,
achso das ist das neuste was ich höre das das eine Sozialleistung ist.

Na dann hast Du in der Vergangenheit aber nicht viel mitbekommen.

Hier kannst Du Dich weiterbilden:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=7

von
So ist das mit der DRV

jeden Tag ein neues Überraschungsei? Im Ernst 902.-- Euro ist weniger als das Grundeinkommen. Ich denke, jedes Ehepaar hat diese Rechnung schon beim Kaffe gemacht. " Sterbe ich, dann bekommst Du ja noch die 55 / 60% meiner Rente.
Pustekuchen, auch mir ist das Neu! Diese Beispiel der Überlebende hat ja keine Beiträge bezahlt ist im Ansatz logisch aber nicht richtig. Wenn ein angehender Rentner vor Rentenantritt stirbt, oder kurz danach, werden auch keine Beiträge erstattet. Hä Sie sind ein sehr lustiges Kerlchen aus der Verwaltung.?

von

Zitiert von: So ist das mit der DRV
jeden Tag ein neues Überraschungsei? Im Ernst 902.-- Euro ist weniger als das Grundeinkommen. Ich denke, jedes Ehepaar hat diese Rechnung schon beim Kaffe gemacht. " Sterbe ich, dann bekommst Du ja noch die 55 / 60% meiner Rente.
Pustekuchen, auch mir ist das Neu! Diese Beispiel der Überlebende hat ja keine Beiträge bezahlt ist im Ansatz logisch aber nicht richtig. Wenn ein angehender Rentner vor Rentenantritt stirbt, oder kurz danach, werden auch keine Beiträge erstattet. Hä Sie sind ein sehr lustiges Kerlchen aus der Verwaltung.?

Das nicht, aber ich kenne und akzeptiere Gesetze und diskutiere nicht über deren Sinn, da das nicht Inhalt und Aufgabe dieses Forums ist.

von
Klartext

Zitiert von: So ist das mit der DRV
jeden Tag ein neues Überraschungsei? Im Ernst 902.-- Euro ist weniger als das Grundeinkommen. Ich denke, jedes Ehepaar hat diese Rechnung schon beim Kaffe gemacht. " Sterbe ich, dann bekommst Du ja noch die 55 / 60% meiner Rente.
Pustekuchen, auch mir ist das Neu! Diese Beispiel der Überlebende hat ja keine Beiträge bezahlt ist im Ansatz logisch aber nicht richtig. Wenn ein angehender Rentner vor Rentenantritt stirbt, oder kurz danach, werden auch keine Beiträge erstattet. Hä Sie sind ein sehr lustiges Kerlchen aus der Verwaltung.?

Ein Überraschungsei?
Sie haben doch wohl nicht geglaubt, eine Witwen- oder Witwerrente würde ohne Anrechnung weiter bis zum Lebensende an den Hinterbliebenen gezahlt?
So blauäugig und dumm kann man doch gar nicht sein!

von
Seis Drum schon in der DRV Abzugs-Falle

Wenn 1 Rentner/in Anspruch auf 1 Witwenrente / Witwerrente hat, werden dann bei der Berechnung alle Renten,
Betriebsrenten / Ausländische Renten / Unfallrenten / Betriebsrenten etc. zur Berechnung dieser Abzüge herangezogen?

Gruß

von
klara

schon mal was von "Generationsvertrag" gehört????????????

von
Schon mal was vom Betrug am Versicherten gehört?

Zitiert von: klara
schon mal was von "Generationsvertrag" gehört????????????

Schüler ohne Beiträge erhalten Rentengutschriften für Bewerbungen

Mit 5 Beitrags-Jahren erhalten Sie 1 Rente und 50% Krankenkassen Zuschuss

Oder Waisenrente ohne Beiträge für Kinder bis 27 Jahre im Studium, obwohl Millionen vererbt werden.
Schon mal 1 Kind und Bart mit 27 Jahren angeschaut.

Dann Beamter und die Rentenbeiträge werden zu 50% erstattet.

Generationenvertrag, ich erhalte mit fast 50 Versicherungsjahren wohl Rente mit 7,2% Abzug, aber keinen Krankenkassenzuschuss, Dito meine Ehefrau

Es ist ein völlig aus dem Ruder gelaufenes pervertiertes Rentensystem.

Dies nennen Sie Generationenvertrag?????

von
Vollkommen richtig

Zitiert von: Schon mal was vom Betrug am Versicherten gehört?
Zitiert von: klara
schon mal was von "Generationsvertrag" gehört????????????

Schüler ohne Beiträge erhalten Rentengutschriften für Bewerbungen

Mit 5 Beitrags-Jahren erhalten Sie 1 Rente und 50% Krankenkassen Zuschuss

Oder Waisenrente ohne Beiträge für Kinder bis 27 Jahre im Studium, obwohl Millionen vererbt werden.
Schon mal 1 Kind und Bart mit 27 Jahren angeschaut.

Dann Beamter und die Rentenbeiträge werden zu 50% erstattet.

Generationenvertrag, ich erhalte mit fast 50 Versicherungsjahren wohl Rente mit 7,2% Abzug, aber keinen Krankenkassenzuschuss, Dito meine Ehefrau

Es ist ein völlig aus dem Ruder gelaufenes pervertiertes Rentensystem.

Dies nennen Sie Generationenvertrag?????

Das ist Klartext und vollkommen richtig.

von
Nur nebenbei

Hat denn niemand gelesen und erfaßt, was diese Dame bereits im Eingangsbeitrag geschrieben hat?

"Laut Berechnung der Deutschen Rentenversicherung steht ihm eine Witwenrente von 2,53 Euro zu. "

Zudem hat sie sich auch später nicht mehr geäußert!

Keiner merkt es, alle meinen ihr Pseudowissen preisgegebn zu müssen.

Unglaublich, nicht zu verstehen. Alle gehen einem Troll auf den Leim.
Weiter so.

von
Wissen

Im Übrigen gibt es eine Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten seit 1986. Wer das bis heute nicht mitbekommen hat, sollte sich mal mehr um sein allgemeines Wissen bemühen und nicht lospoltern, was weder etwas ändert, sondern nur lächerlich wirkt. Information muss und kann mich sich durchaus selber beschaffen, man muss nur wollen.

von
Lilly09

Zitiert von: Nur nebenbei
Hat denn niemand gelesen und erfaßt, was diese Dame bereits im Eingangsbeitrag geschrieben hat?

"Laut Berechnung der Deutschen Rentenversicherung steht ihm eine Witwenrente von 2,53 Euro zu. "

Zudem hat sie sich auch später nicht mehr geäußert!

Keiner merkt es, alle meinen ihr Pseudowissen preisgegebn zu müssen.

Unglaublich, nicht zu verstehen. Alle gehen einem Troll auf den Leim.
Weiter so.

Hallo,
hier nochmal danke für die vielen Antworten und Gedanken zu diesem Thema. Ich habe es ja jetzt verstanden.
Danke

von
Jana

Zitiert von: Lilly09
Zitiert von: Nur nebenbei
Hat denn niemand gelesen und erfaßt, was diese Dame bereits im Eingangsbeitrag geschrieben hat?

"Laut Berechnung der Deutschen Rentenversicherung steht ihm eine Witwenrente von 2,53 Euro zu. "

Zudem hat sie sich auch später nicht mehr geäußert!

Keiner merkt es, alle meinen ihr Pseudowissen preisgegebn zu müssen.

Unglaublich, nicht zu verstehen. Alle gehen einem Troll auf den Leim.
Weiter so.

Hallo,
hier nochmal danke für die vielen Antworten und Gedanken zu diesem Thema. Ich habe es ja jetzt verstanden.
Danke

Hallo Lilli09,

es ist völlig in Ordnung hier zu fragen und nicht alles zu wissen.

Warten Sie die Antwort des Experten ab.

Wer meint hier rumpöbeln und beleidigen zu müssen, den sollte man ignorieren. Das Forum ist für genau solche Fragen gedacht.

Liebe Grüße

von
Wusslon

Zitiert von: Klartext
Zitiert von: So ist das mit der DRV
jeden Tag ein neues Überraschungsei? Im Ernst 902.-- Euro ist weniger als das Grundeinkommen. Ich denke, jedes Ehepaar hat diese Rechnung schon beim Kaffe gemacht. " Sterbe ich, dann bekommst Du ja noch die 55 / 60% meiner Rente.
Pustekuchen, auch mir ist das Neu! Diese Beispiel der Überlebende hat ja keine Beiträge bezahlt ist im Ansatz logisch aber nicht richtig. Wenn ein angehender Rentner vor Rentenantritt stirbt, oder kurz danach, werden auch keine Beiträge erstattet. Hä Sie sind ein sehr lustiges Kerlchen aus der Verwaltung.?

Ein Überraschungsei?
Sie haben doch wohl nicht geglaubt, eine Witwen- oder Witwerrente würde ohne Anrechnung weiter bis zum Lebensende an den Hinterbliebenen gezahlt?
So blauäugig und dumm kann man doch gar nicht sein!

Sollte man beim VA auch machen! Hat Madame oder Monsieur einen eigenen Anspruch in Höhe Hartz/GruSi liegt keine Bedürftigkeit vor und es wird nix geteilt!

von
Schlaubi

Zitiert von: Scherzbold
Zitiert von: Wissen
Im Übrigen gibt es eine Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten seit 1986. Wer das bis heute nicht mitbekommen hat, sollte sich mal mehr um sein allgemeines Wissen bemühen und nicht lospoltern, was weder etwas ändert, sondern nur lächerlich wirkt. Information muss und kann mich sich durchaus selber beschaffen, man muss nur wollen.

Schauen Sie sich diese Rentenberater der DRV im TV an. Die sprechen von 55% bzw 60% Rentenminderung bei Witwer oder Witwenrente. Von einer Gegenrechnung von Einkommen bzw. Witwen-Witwer- Rentenminderung spricht keiner.
Nun sagt doch mal, welche Renten, Einkommen , Betriebsrenten, was wird den wie gerechnet?
Diese Antwort wäre mir lieber, als diese elenden Beleidigungen.

Im Klartext, wer von den Bestandsrentnern den Ehepaaren weiss schon, daß nicht 55% oder 60% Witwen Rente nicht ausbezahlt werden.

Ihr seid mächtig arrogant in der Verwaltung!

Nochmals zum Verstehen, bei jeder Gesetzesänderung bei jedem Sozialabkommen sitzt die DRV mit Tisch oder mischt im Hintergrund mit. Es ist mehr als billig sich so aus dem Staub zu machen. Die Beitragszahler sind die doofen.
Keiner in der DRV nimmt diese Probleme offen auf.


Die Verwaltung erlässt keine Gesetze. Das sollte man einfach mal verstehen.
Und eine Einkommensanrechnung gibt es seit 1986. Wenn man sich darüber nicht informiert, dann ist nicht die DRV schuld

von
Hallo Scherzboldle

Ich bin fest überzeugt? dass mit Sicherheit die Bestandsrentner in Deutschland nicht wissen, dass es bei der Witwen oder Witwerrente eine Gegenrechnung mit den Renten u massiven Abzügen kommt. Es macht wenig Sinn sich in dem System Renten auszukennen, sonst wird die Milch sauer.
Der grösste Teil der Bestandsrentner geht von einem Abzug von 55 oder 60% des Rentenbetrages aus.
Einen Witwen oder Witwerrechner habe ich im System der DRV nicht gefunden.

Was wird nun alles Gegengerechnet ?
Alle Renten
Auslandsrenten
Mieteinnahmen
Betriebsrenten
Unfallrenten usw.????

Es ist für ein Ehepaar als Bestandsrentner eine Zumutung sich darüber zu Informieren. Es soll ja auch heute noch Rentner ohne Internetzugang geben, bei den mickrigen Renten gut vorstellbar.

Verzeihen Sie mir die Verunglimpfung des Namens

Nicht jeder sitzt so hoch auf dem Ross wie Sie

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