Zitiert von: Wissen
Im Übrigen gibt es eine Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten seit 1986. Wer das bis heute nicht mitbekommen hat, sollte sich mal mehr um sein allgemeines Wissen bemühen und nicht lospoltern, was weder etwas ändert, sondern nur lächerlich wirkt. Information muss und kann mich sich durchaus selber beschaffen, man muss nur wollen.
Schauen Sie sich diese Rentenberater der DRV im TV an. Die sprechen von 55% bzw 60% Rentenminderung bei Witwer oder Witwenrente. Von einer Gegenrechnung von Einkommen bzw. Witwen-Witwer- Rentenminderung spricht keiner.
Nun sagt doch mal, welche Renten, Einkommen , Betriebsrenten, was wird den wie gerechnet?
Diese Antwort wäre mir lieber, als diese elenden Beleidigungen.
Im Klartext, wer von den Bestandsrentnern den Ehepaaren weiss schon, daß nicht 55% oder 60% Witwen Rente nicht ausbezahlt werden.
Ihr seid mächtig arrogant in der Verwaltung!
Nochmals zum Verstehen, bei jeder Gesetzesänderung bei jedem Sozialabkommen sitzt die DRV mit Tisch oder mischt im Hintergrund mit. Es ist mehr als billig sich so aus dem Staub zu machen. Die Beitragszahler sind die doofen.
Keiner in der DRV nimmt diese Probleme offen auf.