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Keinen Schaden bei Riester, wenn man vermietet oder bei Verkauf neu baut?

von wichtigeriesterfrage26.10.2020 | 14:41
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, bei dem Immobilen-Riester habe ich gelesen, dass es steuunschädlich ist und auch keine Zulagen zurückgefordert werden können, wenn man die zuvor eigengenutzte Immobilie vermietet oder innerhalb von vier Jahren eine neue eigengenutzte Immobilie baut oder kauft. Ist das richtig? Und wo steht das definitiv, so dass man sich darauf verlassen kann? Dankeschön für entsprechende Hinweise.

1 Antworten

-am 26.10.2020 | 15:42
Sehr geehrter Herr, damit die Immobilie als förderbare Immobilie im Rahmen der "Riester-Förderung" begünstigt ist , müssen gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Sie müssen wirtschaftlicher Eigentümer der begünstigten Wohnung sein und diese selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Das bedeutet: Es erfordert, dass sie grundsätzlich tatsächlich darin wohnen und melderechtlich als ihre Hauptwohnung eingetragen sein oder zumindest Ihr Lebensmittelpunkt, also der Ort, an dem Ihre Familie wohnt. Wird die geförderte Immobilie nicht mehr so genutzt, wie es der Gesetzgeber vorsieht, liegt eine schädliche Verwendung vor. Das ist unter anderem bei einer nicht nur vorübergehenden Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnimmobilie infolge Vermietung der Fall. Von einer nur vorübergehenden Aufgabe der Selbstnutzung kann nach Würdigung des Einzelfalles bei einem Zeitraum von bis zu einem Jahr ausgegangen werden. Etwas anderes gilt bei einem Objektwechsel. Eine schädliche Verwendung liegt dann nicht vor, wenn ein Betrag in Höhe des noch nicht zurückgeführten Betrags im Wohnförderkonto innerhalb von zwei Jahren vor und fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Wohnung letztmals zu eigenen Wohnzwecken genutzt, für eine weitere förderbare Wohnung verwendet wird. In diesem Fall muss der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Absicht, in eine weitere selbst genutzte eigene Wohnimmobilie zu investieren, mitgeteilt werden. Für weitere, konkrete Informationen ist es ratsam sich direkt an die Kontaktstelle der ZfA https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Home/home_node… zu wenden. Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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