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kennt einer den Ausdruck

von nena6116.06.2010 | 09:27
1320 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Heute kam ein bescheid vom Sozialgericht Kann mir einer erklären was folgendes Bedeutet:keine exakte Angabe zum Eintritt der von ihm postulierten Leistungsbeurteilung.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 16.06.2010 | 10:23

Hallo nena61,

derjenige, der etwas postuliert, stellt eine ihm plausibel erscheinende These auf und "fordert" deren Anerkennung, ohne sie beweisen zu können.

4 Antworten

Tschackaam 16.06.2010 | 09:31
Hi Nena, Postulieren = Begehren/Beanspruchen also, die begehrte/beanspruchte Leistungsbeurteilung MfG Tschacka
kicheram 16.06.2010 | 09:33
Das SG verschickt höchst selten Bescheide (Gerichtsbescheid). postulieren=fordern, begehren, verlangen, erheischen, wünschen, ausbedingen, etc.
Zam 16.06.2010 | 10:45
Googeln ist doch soooo einfach : http://de.wikipedia.org/wiki/Postulat
nena61am 16.06.2010 | 19:52
Vielen Dank an kicher, Z,Tschacka und die Expertin für die Antworten.Nun weiss ich mehr. Bin mal gespannt wie das alles ausgeht
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