Kennzeichnung beruflicher Ausbildungszeiten

von
LS

Welche Gründe gibt es für die unterschiedliche Handhabung der Kennzeichnung von Zeiten beruflicher Ausbildung im Versicherungsverlauf Anlage 2.

Beispiel:
Insgesamt liegen 82 Monate Zeiten beruflicher Ausbildung vor, davon 36 bis zum 25. Lebensjahr, die restlichen danach.

Von den 36 Monaten vor dem 25. Lebensjahr wurden 35 Monate als
"Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung"
gekennzeichnet, in Anlage 3 als "beitragsgemindert" dargestellt, der 36. Monate erhielt nur die Bezeichnung
"Pflichtbeitragszeit".
dieser Monat wurde in Anlage 3 auch nicht als "beitragsgemindert" berücksichtigt.

In Anlage 4, bei der Darstellung aller vorhandenen Monate beruflicher Ausbildung, ist er aber mit enthalten.

Eine Erklärung dafür konnte auch der Bearbeiter in der AuB-Stelle nicht geben.

Warum werden nicht konsequent alle Monate, die man der beruflichen Ausbildung zuordnet, im Versicherungsverlauf nicht auch als solche gekennzeichnet?

von
Vorsicht

Hallo!

Ich denke, das führt hier zu weit.
Eine vollständige , verständliche und nachvollziehbare Antwort bzw. Aufklärung kann man hier m.E.nur in einem persönlich Gespräch mit dem Ihnen vorliegenden Bescheid bzw.Rentenauskunft gewähren.

Ansonsten müßte ich Sie bitten, die Rentenauskunft vollständig hier in diesem Forum darzustellen.

Dann verspreche ich Ihnen auch eine 100%ige Aufklärung!!

Am besten scannen und irgendwie ins Antwortfeld einfügen :-))

Also, einfach zu einer AuB-Stelle der RV und sich das erläutern lassen.

MfG

von
Schade

Ihr letzter Tipp wird LS wohl besonders weiterhelfen, wo er lt. Fragestellung doch schon bei der Beratungsstelle war.....

Ich denke aber auch, dass dies keine Problematik fürs Forum ist, weil das zu umfangreich ist.

Ich schlage vor, dass LS den konkreten Fall der Grundsatzabteilung des betroffenen RV Trägers vorlegt und um Klärung (Erklärung) bittet.

Und zur Ehrenrettung der Berater in den Beratungsstellen sei an dieser Stelle mal erwähnt, dass es nahezu unmöglich ist, jedes echte (oder auch vermeintliche) Problem eines Kunden in der zur Verfügung stehenden Zeit so zu erklären, dass jeder diese Erklärung nachvollziehen kann.
Wer einfach verständliche Regelungen wünscht sollte die Politik animieren, dass Rentenrecht so zu strukturieren, dass jeder Laie einen Bescheid verstehen kann.

von
LS

Werter User "Vorsicht",
das Forum nennt sich "Epertenforum" und deswegen gehe ich davon aus, dass eventuell auch eine "Expertin", ein "Experte" die Frage beantworten kann, Sie, Er im eigenen Hause das dann mit der Grundsatzabteilung abklärt, wenn erforderlich, um hier antworten zu können.

Komme auf die 100% Klärung gern zurück, versuche, den Sachverhalt wie im Versicherungsverlauf stehend, hier darzustellen.

von
Vorsicht

Sehr geehrte(r) LS!

Allein aus Datenschutzgründen ist hier eine Beratung im Einzelfall nicht möglich und wegen der Komplexität des Falles bzw. des gewünschten Ergebnisses, daß Sie eine vollständige , nachvollziehbare, verständliche Antwort bekommen, ist es sehr sinnvoll und wohl unumgänglich, dies in einem PERSÖNLICHEN Gespräch zu klären!!

Ich kann Ihnen nur versichern, daß ich mit Ihnen diesen Sachverhalt in jedem Fall klären würde und Sie am Ende genau wissen, warum dies so und so da steht oder nicht! - persönlich, nicht auf diesem Weg hier -

Und dieser Sachverhalt müßte auch für einen Berater der DRV sehr gut lös - und erklärbar sein.

MfG

von
Vorsicht

"Ihr letzter Tipp wird LS wohl besonders weiterhelfen, wo er lt. Fragestellung doch schon bei der Beratungsstelle war....."

Ich würde es erneut bei einem anderen Berater derselben Stelle versuchen. So schwierig ist dieses Thema nicht, als das man den passenden Berater dafür mit der Lupe suchen müßte..

Eine persönliche Beratung ist hier unumgänglich, weil die Gefahr von Mißverständnissen hier im Forum bei dieser Komplexität zu groß ist.

Freundliche Grüße

von
Wolfgang

Soo kompliziert ist das auch nicht ...ich versuch's mal ganz einfach ;-)

Anlage 2
enthält den tatsächlichen Ablauf der eigenen Zeiten. Kommt es hier zu Überschneidungen verschiedener Arten von Versicherungszeiten (Ausbildung endet am 15., Beschäftigung unmittelbar anschließend ab 16. des Monats), steckt der vermeintlich fehlende Monat in der Folgezeit mit drin. Wäre eine Erklärung, warum im Versicherungsverlauf/Anlage 2 'nur' 35 Monate für die berufliche Ausbildung in der Zeitspalte stehen.

Anlage 3
ist für die Ermittlung des Gesamtleistungswertes vorgesehen. Nur hier in diesem Berechnungsteil wird für einen (besseren) Durchschnittswert für die ersten 36 Monate der Pflichtversicherung die Zeit als Ausbildungszeit (auch wenn überhaupt keine zurückgelegt worden ist) behandelt.

Anlage 4
verteilt dann den aus Anlage 3 ermittelten Wert an die vorhandenen beitragsgeminderten und beitragsfreien Zeiten. Hier wird jeder einzelne Monat, sofern er 'berechtigt' ist Zuschläge zu erhalten, wieder aufgelistet, auch wenn sich verschiedene Versicherungszeiten überschneiden sollten. Dabei kann es passieren, dass ein Jahr plötzlich mehr als 12 Monate enthält - ein lediglich optisch Effekt dieses Berechnungsanlage.

Ergo, wichtig ist die Richtigkeit der Daten in Anlage 2, und zwar im Klartext von/bis (tt,mm,jjjj). Alle anderen Zeitfaktoren sind maschinell vorgegegen und Dank der einfachen Rentenberechnung vom Laien kaum nachzuvollziehen.

Gruß
w.

von
Wolfgang

Korrektur, jetzt werf ich auch schon die Anlagen durcheinander ;-)

Anlage 3 verteilt die Entgeltpunkte für alle Beitragszeiten, natürlich auch für jeden einzelnen (angefangenen) Monat der beruflichen Ausbildung. Die Zeit der beruflichen Ausb. wird dadurch gegenüber der Anlage 2 nicht länger, auch wenn an Fingern abgezählt plötzlich 36 Monate da sein sollten. Ein Monatswert ist in Anlage 3 gar nicht aufgeführt.

Anlage 4
beinhaltet das, was ich zuerst über Anl 3 und 4 getrennt 'geschwafelt' habe.

Gruß
w.

von
Vorsicht

Richtich!! ;-))

Gaaanz einfach...

Ein Versuch...

Genau das wollte ich eben nicht: Spekulieren..
Evtl. liegt´s daran, oder weil das dann das oder Fachschule oder Auskunft mit Rentenbeginn vor oder nach 2009 oder Darstellungsproblematik/Ansichtssache ... - nach dem Motto: Suchen Sie sich etwas aus, was evtl.passen könnte ...

Aber ein Versuch ist´s Wert.

MfG

von
Wolfgang

Da haben Sie völlig Recht, die Ursachen würden mehr Seiten füllen, als die paar Blätter der Berechnungsanlagen ;-) Und Ferndiagnosen stochern da nur im Trüben.

Wirklich übel ist in meinen Augen nur, dass sich die Darstellungsform der Zeiten immer mal wieder ändert - aber das hat wenigstens Beständigkeit ;-))

Gruß
w.

von
LS

Wenn Einverständnis voriegt, würde ich die Angaben aus der Rentenauskunft in einen neuen Beitrag packen mit der Bezeichnung:
"Kennzeichnung beruflicher Ausbildungszeiten -Fortsetzung 1"

Kann nur hoffen dass es gelingt die Darstellung einigermaßen übersichtlich hinzukriegen.

Beitrag kommt am 30.04.08 nach 17,00 h

Experten-Antwort

Hallo LS,

leider können wir Ihre Frage im Expertenforum nicht klären. Wir empfehlen Ihnen sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

Experten-Antwort

Hallo Expertin, ich hätte noch was zur Ergänzung, was im generellen Interesse steht:

Ein Kalenderjahr hat zwölf Monate. An diesem Maßstab orientiert sich der Versicherungslauf (Anlage 2). In der Zuordnung der Monate im Versicherungsverlauf gibt es eine Rangfolge: zunächst werden "Monate" den Pflichtbeiträgen zugeordnet. Die Darstellung unterstützt in erster Linie die Errechnung der Wartezeiten und besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Rentenarten.
Zeiten der tatsächlichen beruflichen Ausbildung müssen so eingetragen sein, wie sie tatsächlich zurückgelegt wurden.

In der Anlage 3 werden den Beitragszeiten Entgeltpunkte zugeordnet und bereits Vorbereitungen für die Anlage 4 mit der Bezeichnung als zum Beispiel beitragsgeminderte Zeit getroffen, ohne dass bereits auf zusätzliche Bewertungen vorgegriffen wird. Es sollten also alle Zeiten, die beitragsgemindert sind, auch als solche erscheinen.

Die Darstellung einer beitragsgeminderten Zeit ohne oder mit dem Hinweis auf berufliche Ausbildung kann je nach Rententräger und Rentenprogramm variieren, ist aber ohne Auswirkung auf die Berechnungen in Anlage 4 (so auch Ihre eigenen Angaben). Schließlich steht es ja in Anlage 2. So zumindest die Schlussfolgerung zu einer Auskunft des Grundsatzbereiches eines Rententrägers.

In der Anlage 4 werden zumindest den ersten 36 Monaten einer Beschäftigung vor dem 25. Lebensjahr zusätzliche Entgeltpunkte für eine berufliche Ausbildung zugeordnet... und zwar pauschal und auch nur für die Ermittlung eines Gesamtleistungswertes. Der Gesamtleistungswert ist dann Maßstab für die Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten, zum Beispiel der tatsächlich zurückgelegten Ausbildungszeiten. Da schließt sich dann wieder der Kreis zum Versicherungsverlauf.

Nach meiner Erfahrung trifft folgendes zu:

1. Im Versicherungsverlauf (Anlage 2) müssen alle rentenrechtlich relevanten Zeiten und Sachverhalte erfasst sein,
2. dann stimmt auch die Berechnung der Rente in den folgenden Anlagen 3 und 4.

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