Sie sollten die Ihnen übersandten Vordrucke auf alle Fälle ausfüllen.
Wie hier bereits angedeutet, ist die Frage, ob Zeiten der Kindererziehung im Ausland in der deutschen Rentenversicherung angerechnet werden können, oftmals sehr schwierig zu beantworten, da hierbei viele Umstände zu berücksichtigen sind und oftmals das geschriebene Recht nicht ausreicht, sondern auch auf Rechtsprechung insbes. des EuGH zurückgegriffen werden muss.
Damit der RV-Träger also prüfen kann, ob bei Ihnen möglicherweise eine Fallgestaltung vorliegt, in der Zeiten der Kindererziehung im Ausland in der deutschen Rentenversicherung berücksichtigt werden können, ist es wichtig, dass allle nötigen Informationen vorliegen; hierzu dienen in erster Linie die - oftmals sehr umfangreichen - Formulare.
Aus welcher Sicht Sie die Fragen beantworten müssen (aus damaliger Sicht oder aus heutiger Sicht) kommt auf die jeweilige Frage an, eine pauschale Aussage ist daher hier nicht möglich.
Ich empfehle Ihnen aber, soweit sich beim Ausfüllen der Formulare Schwierigkeiten ergeben, sich Unterstützung bei einer Auskunfts- oder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder beim Versicherungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde zu holen.
Wie auch von KSC erwähnt, können Sie natürlich auch Informationen, die aus Ihrer Sicht wichtig sind und im Formular nicht abgefragt werden, in freier Form mitteilen.