Mir liegt ein Versicherungsverlauf vor, in dem unter der Überschrift "Allgemeine Rentenversicherung" (ohne Zusatz!!) vom Februar 1999 bis Januar 2001 Beitragszeiten wegen Kindererziehung aufgeführt sind.
Am Ende des Versicherungsverlaufs heißt es 01.01.99 - 30.09.2003 "Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung im Beitrittsgebiet"
Ist das nicht ein Widerspruch innerhalb desselben Versicherungsverlaufs?
Nein, Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten sind nicht das selbe.
Ab Juli 2024 muss man sich darüber keine Gedanken mehr machen, und die "Wessis" sich auch nicht mehr darüber aufregen, dass die Rentenerhöhung für die "Ossis" höher ausfällt, sowie die "Wossis" nicht mehr rätseln, warum ihre Rente sich nicht um den prozentualen Wert der West bzw. Ostrentenanpassung erhöht.
Die Spannbreite der Fragen hier im Forum von Sorgen um die finanzielle Existenzabsicherung bei EM Rente bis zu derartigen Detailfragen ist immer wieder interessant.
Konkreter Tipp - : Schreiben an die Rentenversicherung mit Korrekturbitte - je nachdem wo das Kind (Dresden - Beitrittsgebiet oder Köln - altes Bundesgebiet) erzogen wurde.
Wenn es denn wirklich relevant ist, und eine Rente vor Juli 2024 bezogen wird.
Hallo Jonny!
Klingt seltsam.
Hat die Mutter Zwillinge erzogen, eines in West-Berlin nur mit KEZ, eines in Ost-Berlin nur mit KiBÜZ? Könnte z.B. am Postdamer Platz durchaus passieren :/
Da hilft nur Nachfragen, ob hier ein Datenfehler vorliegt.
@Bernd: Dass Jonny das weiß, setze ich voraus.
@Bernd: Dass Jonny das weiß, setze ich voraus.
Asche auf mein Haupt, ich hatte das Problem nicht verstanden.
Kinderberücksichtigungszeit Ost neben Kinderberücksichtigungszeit West ist natürlich nicht möglich, hier war wohl der (Fehler-) Teufel am Werk.
Klingt seltsam.
Hat die Mutter Zwillinge erzogen, eines in West-Berlin nur mit KEZ, eines in Ost-Berlin nur mit KiBÜZ? Könnte z.B. am Postdamer Platz durchaus passieren :/
Da hilft nur Nachfragen, ob hier ein Datenfehler vorliegt.
@Bernd: Dass Jonny das weiß, setze ich voraus.
Potsdamer Platz ist besser als Frankfurt an der Oder und Frankfurt am Main. Nein, es war nur ein Kind, aber wohl im Osten erzogen und im Westen beschäftigt.
Aber die Versicherungsverläufe sind jetzt ja so übersichtlich, dass sich jeder darauf verlassen kann.
@Bernd, da kann man noch dazulernen: Für ein und dasselbe Kind ist es während der Kindererziehungszeit sowohl als auch. Aber die Erziehung für KEZ und KIBÜZ findet immer am selben Ort statt.
Ich finde das heißt Frankfurt Oder oder Main ;)
Jedenfalls ist Fürstenberg noch besser, da gab's früher den ein oder anderen Fehler, kenne jemanden, der in Fürstenberg/Havel geboren ist und in Fürstenberg/Weser gelebt hat, das hatte der Sachbearbeiter bei der DRV durcheinander geworfen...
Am Ende des Versicherungsverlaufs heißt es 01.01.99 - 30.09.2003 "Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung im Beitrittsgebiet"
Ist das nicht ein Widerspruch innerhalb desselben Versicherungsverlaufs?
hmm
...BÜZ/KEZ von der Sachbearbeitung 'falsch' gemarkert?
...Beschäftigungsort/Rechtskreis 'West', Wohnort/Erziehung 'Ost'?
Spekulatius/Weihnachtsrestbestände ;-))
Gruß
w.
Am Ende des Versicherungsverlaufs heißt es 01.01.99 - 30.09.2003 "Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung im Beitrittsgebiet"
Ist das nicht ein Widerspruch innerhalb desselben Versicherungsverlaufs?
hmm
...BÜZ/KEZ von der Sachbearbeitung 'falsch' gemarkert?
...Beschäftigungsort/Rechtskreis 'West', Wohnort/Erziehung 'Ost'?
Spekulatius/Weihnachtsrestbestände ;-))
Gruß
w.
Ja, so ist es. Dafür werden aber die Rechtskreiswechsel im Erzgebirge fleißig angezeigt, wenn noch eine geringfügige nicht versicherungspflichtige Beschäftigung nebenher ausgeübt wird. Und dass, obwohl es dafür ohnehin nur EP-WEST geben kann.
Ist aber schön, dass die KIBÜZ wieder am Ende steht. Muss man halt wissen, dass die KIBÜZ richtiger ist als die KEZ zuvor.