Personen mit Anspruch zusätzlicher Entgeltpunkte EGPT) für vor 1992 geborene Kinder, deren RV-Träger die Kanppschaft ist, erhalten in Ihrer Mitteilung nicht 1,0000 EGPT je Kind, sonder nur 0,7500 EGPT dargestellt.
.
Ursache dafür:
Vor Berechnung der daraus resultierenden Bruttorente werden die der Knappschaft zugeördneten EGPT mit dem Faktor 1,3333 multipliziert, wodurch sich letztlich die Wirkung auf die Bruttorente egalisiert, egall, ob ich mit 1,0 mal aktueler Rentewert ohne Zugehörigkeit zur Knappschaft rechne oder mit ((0,75*1,3333)* aktualler Rentenwert) und Zugehörigkeit zur Knappschaftt.
11.09.2014, 12:41
von
LS
11.09.2014, 18:43
von
zelda
Zitiert von: LS
Personen mit Anspruch zusätzlicher Entgeltpunkte EGPT) für vor 1992 geborene Kinder, deren RV-Träger die Kanppschaft ist, erhalten in Ihrer Mitteilung nicht 1,0000 EGPT je Kind, sonder nur 0,7500 EGPT dargestellt.
.
Ursache dafür:
Vor Berechnung der daraus resultierenden Bruttorente werden die der Knappschaft zugeördneten EGPT mit dem Faktor 1,3333 multipliziert, wodurch sich letztlich die Wirkung auf die Bruttorente egalisiert, egall, ob ich mit 1,0 mal aktueler Rentewert ohne Zugehörigkeit zur Knappschaft rechne oder mit ((0,75*1,3333)* aktualler Rentenwert) und Zugehörigkeit zur Knappschaftt.
Hallo "LS",
wo ist das Problem ?
Die Multiplikation ist bereits gesetzlich so geregelt: § 307 d Absatz 2 Satz 2 SGB VI :
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__307d.html
MfG
zelda
11.09.2014, 20:33
von
LS
Hallo zelda,
es ist kein Problem vorhanden.
.
Auf Grund einer an mich gerichteten Anfrage, warum es bei der Knappschaft nur die 0,7500 gibt, sollte es hier nur informativ sein, falls auch andere Betroffene sich wundern.