KEZ/KIBÜZ Landwirtsehegatten

von
boris

Guten Morgen Expertenforum,

ich bitte um Rat bzgl. KEZ/KIBÜZ bei Landwirtsehegatten und evtl. Versicherungspflicht/frw. Versicherung der Ehefrau in der DRV

Hier die Fakten:
- Landwirtsehegatten; jeder gründete jüngst 1 GbR
- Ehemann LAK-Versicherter
- Ehefrau Befreiung von Beitragzahlung zur LAK
- 5 Kinder (geboren zwischen 1991 und 2005)
Wie wirken sich die KEZ/KIBÜZ bei einer Landwirtsehegattin aus?

von
Schade

zunächst bekommt die Frau für bis 1991 geborene Kinder ein Beitragsjahr und für ab 1992 geboren Kinder 3 Jahre angerechnet.

Während dieser Zeit ist sie pflichtverichert und nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt.

Die Frage einer freiwilligen Versicherung stellt sich somit frühestens 2008, wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist.

Ob die Frau Berücksichtigungszeiten bekommt, hängt davon ab, ob sie "selbständig" ist. Das kann in aller Ruhe vor Ort geklärt werden, bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist.

Ob sich die Berücksichtigungszeiten irgendwann auswirken (35, 45 Versicherungsjahre), bzw. es sinnvoll ist freiwillige Beiträge zu zahlen, kann online pauschal nicht gesagt werden.

Auch das klären Sie bitte vor Ort bei einer Außenstelle der RV.

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