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Experten-Antwort

Kfz Hilfe

von Heidrun29.08.2013 | 11:09
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3 Antworten

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Hallo, ich habe im Nov 2012 einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am AL gestellt, hier nach KfzHVO. Abgelehnt, WS- Verfahren läuft. Die Führerscheinstelle und die DEKRA beauflagen mich, nach einer Sprunggelenksversteifung, GdB von 50%, nur noch Automatik mit Linksgas zu fahren. Jetzt hab ich die Übungsstunden hinter mir und will natürlich nicht ewig warten und ein entsprechendes Fahrzeug kaufen und umbauen lassen. Und irgendwann auch wieder arbeiten gehen, wenn auch in meinem Beruf auf Grund meiner Behinderungen nur noch Teilzeit möglich ist. Muss ich damit warten bis das Verfahren abgeschlossen ist, damit mir die Leistungen nicht versagt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Problem ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden ist, ob Sie überhaupt einen Anspruch auch KfZ-Hilfe haben. Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen und Ihr Widerspruch abgelehnt wird, werden Ihnen die Kosten der Umrüstung natürlich nicht erstattet. Nur wenn Ihrem Widerspruch abgeholfen wird, wird die KfZ-Hilfe auch nachträglich ausgezahlt. Wesentlich ist, dass die Umrüstung des Fahrzeuges erst nach der Antragstellung erfolgt.

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2 Antworten

SBam 29.08.2013 | 11:19
Wen es nach dem Widerspruch bei er Ablehnung verbleibt und Sie sich zwischenzeitlich ein Kfz gkauft haben bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Außer die Automatik wäre notwendig dann könnte diese bezuschusst bezw.übernommen werden.Sollten Sie nach dem Widerspruchsverfahren klagen auch dann kann es sein,dass Sie die Kosten für ein Kfz selbst tragen müssen wenn dei Klage erfoglos wäre.
=//=am 29.08.2013 | 16:30
Den Ausgang des Widerspruchsverfahrens sollten Sie schon abwarten. Sonst können Sie tatsächlich auf den Kosten sitzenbleiben. Wie sind Sie denn bisher, solange Sie beschäftigt waren, zur Arbeit gekommen? Ist es Ihnen nicht möglich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu fahren? Das wird alles zunächst überprüft. Sonst könnte jeder mit einem ähnlichen Handicap Kfz-Hilfe beantragen. Und dass Sie sich ein neues Auto kaufen können und dieses entsprechend umbauen lassen, können Sie m.E. vergessen. Zumal Sie auch derzeit keine Beschäftigung haben. Es wird nicht so einfach werden, die beantragte Kfz-Hilfe zu bekommen. Darauf können Sie sich schon mal einstellen. Mit welcher Begründung wurde der Antrag überhaupt abgelehnt???
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