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Experten-Antwort

KFZ

von sabrina kein nachname05.04.2011 | 21:33
1867 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Auto gibt so langsam aber sicher den Geist auf :o( ich befinde mich momentan in einer Umschulung in einem Berufsförderungswerk. Wird eine Neuanschaffung von der Rentenversicherung bezuschusst und wenn ja mit welchem Formular muss ich das beantragen und wo? mfg sabrina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es können ggf. Leistungen nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) in Betracht kommen, wenn die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (einkommensabhängiger Zuschuss zum Kauf eines Kfz; eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird einkommensunabhängig bewilligt). Dazu gehört u. a., dass der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen, und der behinderte Mensch ein Kraftfahrzeug führen kann oder gewährleistet ist, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug für ihn führt (siehe § 3 der KfzHV).

Als Kostenträger kann die Rentenversicherung oder auch die Agentur für Arbeit in Frage kommen.

Es ist empfehlenswert, sich vorher umfassend beraten zu lassen, z. B. in einer Reha-Servicestelle. Sie können auch Ihren Reha-Berater ansprechen.

Die Formulare der Rentenversicherung finden Sie im Internet auf den entsprechenden Seiten der Rentenversicherungsträger (G100, G140, G141).

Eine vorherige Beratung ist aber auf jeden Fall sinnvoll!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Elisabetham 05.04.2011 | 21:46
Ich denke, dass für die Neuanschaffung eines Wagen die GKV zuständig ist, wenn überhaupt.
KSCam 05.04.2011 | 23:07
Fragen Sie doch Ihren Rehaberater! Es gibt KFZ Hilfen, wenn ohne Auto eine Berufstätigkeit nicht möglich wäre; normalerweise kann man aber sowohl eine Umschulung absolvieren als auch arbeiten auch wenn man kein Auto besitzt. Es gibt Millionen von Arbeitnehmern die ohne Auto zur Arbeit kommen können. :-)
B´sonam 06.04.2011 | 10:07
Zitat von KSC anzeigen
Es gibt aber auch zigtausende, die ohne PKW eben nicht zur Arbeit kommen können, weil z.B. keine öffentlichen Verkehrsmittel (regelmäßig) fahren, oder weil diese behinderungsbedingt nicht benutzt werden können & genau für diese nicht unter den Begriff "normalerweise" fallenden Personen gibt es ja die KfZ-Hilfe ;)
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