Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Anna,
meines Wissens sollte im Fall Ihrer Tante nach § 125 SGB III Arbeitslosengeld zu zahlen sein (es sei denn, der Anspruch ist schon erschöpft) - vgl. auch Beitrag von "Auskenner".
Haben Sie von der Agentur für Arbeit einen Ablehungsbescheid über Alg erhalten? Dann sollte dagegen Widerspruch eingelegt werden. Falls bisher nur mündliche Auskünfte vorliegen, würde ich empfehlen, auf einem rechtsmittelfähigen Bescheid zu drängen...
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