Hallo Max,
so wie Sie den Sachverhalt schildern, dürfte der Erwerbsminderungsrentenschutz nicht gefährdet sein. Aufgrund des Kalendermonatsprinzips gelten auch teilweise belegte Monate als ganze Kalendermonate. Auch Teilmonate mit Verlängerungszeiten, die in einem Kalendermonat nicht mit Pflichtbeitragszeiten zusammentreffen, sind bei der Verlängerung des Fünfjahreszeitraums als volle Monate zu berücksichtigen (siehe auch Arbeitsanweisung der Regionalträger zu diesem Thema: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R4.2.1)
PS: Die von Ihnen genannte Versicherte muss bei einem neuen Minijob ab 2013 übrigens nicht (mehr) auf die Versicherungsfreiheit verzichten, da dann die Versicherungspflicht auch bei einem Minijob automatisch - also kraft Gesetz - eintritt (mit der Option der Befreiung von der Versicherungspflicht).