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Experten-Antwort

KIBÜZ/Minijob/EM-Schutz

von Max04.12.2012 | 13:46
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Eine Versicherte hat 15 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet, dann wurde ein Kind geboren. Seit dem wurde keine Beschäftigung mehr ausgeübt. Die KIÜBZ gehen bis zum 27.02.2011. Nun könnte die Versicherte im März 2013 eine geringf. Beschäftigung (mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit) beginnen. Reicht dies noch aus, um die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten? Oder müsste die Beschäftigung schon im Feb. 2013 beginnen? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Max,

so wie Sie den Sachverhalt schildern, dürfte der Erwerbsminderungsrentenschutz nicht gefährdet sein. Aufgrund des Kalendermonatsprinzips gelten auch teilweise belegte Monate als ganze Kalendermonate. Auch Teilmonate mit Verlängerungszeiten, die in einem Kalendermonat nicht mit Pflichtbeitragszeiten zusammentreffen, sind bei der Verlängerung des Fünfjahreszeitraums als volle Monate zu berücksichtigen (siehe auch Arbeitsanweisung der Regionalträger zu diesem Thema: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R4.2.1)

PS: Die von Ihnen genannte Versicherte muss bei einem neuen Minijob ab 2013 übrigens nicht (mehr) auf die Versicherungsfreiheit verzichten, da dann die Versicherungspflicht auch bei einem Minijob automatisch - also kraft Gesetz - eintritt (mit der Option der Befreiung von der Versicherungspflicht).

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