Hallo Mutter 55,
für ein Kind, das pflegebedürftig ist (nachweislich über eine Anerkennung der Pflegekasse/früher Pflegestufe, verfügt), _können_ Sie bis zum 18. Lbj. der Erziehung des Kindes zusätzliche Entgeltpunkte erhalten. Je nach dem, wie 'die Umstände des Einzellfalles' zu beurteilen sind/was in der Zeit bis zum 18. Lbj. bei Ihnen rentenrechtlich gelaufen ist.
Eine pauschale Beurteilung ist hier leider nicht möglich, das klären Sie bitte unmittelbar mit diesem Sachverhalt baldmöglichst mit Ihrer DRV im Rahmen einer Kontenklärung/Erfassung aller rentenversicherungsrelevanten Sachverhalte.
Obwohl ...mit Alter 55 sind Sie dazu/zu Ihren Versicherungszeiten, bereits wiederholt befragt worden, auch zu dieser Frage. Ist immer noch nicht zu spät, das bis zum Rentenantrag prüfen zu lassen/bringt das noch was, und wie kann ich das belegen.
Gruß
w.