Ob ehelich oder unehelich spielt keine Rolle. Allerdings kann es sein, dass Ihnen keine zusätzlichen Kindererziehungszeiten (Mütterrente) zustehen, weil Sie Ihre Kinder im Ausland erzogen haben. Für die Erziehung von Kindern im Ausland werden grundsätzlich keine Kindererziehungszeiten angerechnet. Ausgenommen sind jedoch Personen, die in einer engen Beziehung zum Arbeits- und Erwerbsleben in Deutschland stehen, zum Beispiel im Rahmen einer Beschäftigung im Ausland, die von vornherein zeitlich begrenzt ist.
Darüber hinaus können Kindererziehungszeiten angerechnet werden, wenn
> das Kind im Ausland erzogen wird und
> der Erziehende sich mit dem Kind in diesem ausländischen Staat gewöhnlich aufhält und
> während der Erziehung oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wegen einer Beschäftigung oder Tätigkeit in diesem Staat Pflichtbeiträge in Deutschland entrichtet werden.
Falls Sie Ihr Kind in einem Mitgliedstaat der EU erzogen haben, gelten für Sie weitere Ausnahmeregelungen. Leider ist es nicht möglich, Ihren Anspruch auf Mütterrente hier im Forum abschließend zu prüfen. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihr Versicherungskonto bereits geklärt haben. Auf der Grundlage der bei Ihrem Rentenversicherungsträger damit vorliegenden Daten kann dieser Ihnen sicher eine nähere Auskunft zu Ihrer Frage geben.