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Experten-Antwort

Kinder

von Lexi06.06.2014 | 12:03
1472 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Spielt es bei den Kindererzeihungszeiten eine Rolle, wo die Kinder zur Welt gekommen sind und von wem sie stammen? (ehelich/unehellich)? Ich habe ein Kind in Österrich bekommen und eins in frankreich. Bekomme ich dafür in Deutsc hland eine Müttrrenbte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ob ehelich oder unehelich spielt keine Rolle. Allerdings kann es sein, dass Ihnen keine zusätzlichen Kindererziehungszeiten (Mütterrente) zustehen, weil Sie Ihre Kinder im Ausland erzogen haben. Für die Erziehung von Kindern im Ausland werden grundsätzlich keine Kindererziehungszeiten angerechnet. Ausgenommen sind jedoch Personen, die in einer engen Beziehung zum Arbeits- und Erwerbsleben in Deutschland stehen, zum Beispiel im Rahmen einer Beschäftigung im Ausland, die von vornherein zeitlich begrenzt ist.

Darüber hinaus können Kindererziehungszeiten angerechnet werden, wenn

> das Kind im Ausland erzogen wird und

> der Erziehende sich mit dem Kind in diesem ausländischen Staat gewöhnlich aufhält und

> während der Erziehung oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wegen einer Beschäftigung oder Tätigkeit in diesem Staat Pflichtbeiträge in Deutschland entrichtet werden.

Falls Sie Ihr Kind in einem Mitgliedstaat der EU erzogen haben, gelten für Sie weitere Ausnahmeregelungen. Leider ist es nicht möglich, Ihren Anspruch auf Mütterrente hier im Forum abschließend zu prüfen. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihr Versicherungskonto bereits geklärt haben. Auf der Grundlage der bei Ihrem Rentenversicherungsträger damit vorliegenden Daten kann dieser Ihnen sicher eine nähere Auskunft zu Ihrer Frage geben.

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3 Antworten

Nikaam 08.06.2014 | 19:11
Das ist interessant- Kinder , die in Ausland geboren sind, hier aufgewachsen, Ausbildung U.S.W , in Rentenkasse einzahlen, aber die Mütter sind weniger Wert, die kriegen keine Mutter-Rente. Noch eine Ungerechtigkeit ?
Rentenzombieam 09.06.2014 | 15:35
Nein, aber vielleicht eine Rechtschreibrente!
MarFi.am 07.07.2014 | 18:48
Wir waren für 5 Jahre im Ausland und beide Kinder sind auch da geboren. Ich finde es ist eine Ungerechtigkeit sondersgleichen, nur weil wir im Ausland gelebt haben. sind unsere Kinder doch Deutsche. Leben hier und bezahlen auch Steuern. Am liebesten würde ich klagen, es grenzt an Unverschämtheit, den Müttern nun auch die Mütterrente vorzuenthalten. Und ich habe auch noch die Rente privat weiter bezahlt und es kommt nichts dabei raus. Die Frauen sind immer die betrogenen. Erst bekommen sie weniger Lohn für gleiche Arbeit, mussten wegen der Kinder zwangsläufig Teilzeitarbeit annehmen und zum Schluß wird man auch noch betrogen, ich verstehe die jungen Mütter. Man kann niemanden mit guten Gewissen zu Kindern raten, ich kann nur sagen armes Deutschland....
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