Kinder Erziehung

von
Elisabeth

Liebe Teilnehmer,
folgende Sachlage:

Wir haben drei Kinder (1983,1985,1988. Diese wurden sowohl von mir, wie auch meinem Mann erzogen. Die ersten Jahre blieb ich zu Hause, dann mein Mann.

Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es 10 Jahre als anrechen Zeit und 3 Jahre Rente für die Kinder? Ist das richtig? Oder verlängern sich die 10 Jahre irgendwie durch das 2. bzw. 3.Kind?
Was muss ich tun, um diese Jahre meinem Mann gutschreiben zu lassen? Gibt es da Formblätter?
Vielen Dank für Ihre Hilfe

von
Rosanna

Hallo Elisabeth,

für jedes - vor dem 01.01.1992 geborene - Kind wird 1 Jahr Kindererziehungszeit -KEZ-und 10 Jahre Berücksichtigungszeiten -BÜZ-angerechnet (für ab 01.01.92 geborene Kinder = 3 Jahre KEZ).

Die BÜZ, die sich überschneiden, werden nicht hinausgeschoben. In Ihrem Fall werden BÜZ vom Tag der Geburt eines jeden Kindes bis zum Vortag des vollendeten 10. Lebensjahres des LETZTEN Kindes angerechnet. Also von XX/XX/1983 - XX/XX/1998.

Dem Vater können Erziehungszeiten auch noch für zurückliegende Zeiten ohne Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung zugeordnet werden, wenn

eine ÜBERWIEGENDE ERZIEHUNG DURCH DEN VATER festgestellt wird und sonstige Ausschlussgründe nicht gegeben sind.

Für die für Sie relevante Zeit bis 1998 läßt sich evtl. eine zeitweise überwiegende Erziehung durch den Vater am Besten nachweisen, wenn z.B. Sie während der überwiegenden Kindererziehung durch Ihren Ehemann voll berufstätig waren und Ihr Ehemann z.B. arbeitslos war. Oder wenn die überwiegende Erziehung dokumentiert ist (z.B. durch Erziehungsgeldbescheid o.ä.).

Ist eine überwiegende Erziehung UNwahrscheinlich, können die KEZ und BÜZ nur bei Ihnen berücksichtigt werden.

Vordrucke gibt es unter
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18858/DRVB/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Formulare/Versicherung/__DRVB__Paket__Versicherung__Kontenklaerung.html

Vordruck V800, V805, V810 und WICHTIG (!) V820

Diese Vordrucke können Sie sich im Internet herunterladen, ausfüllen und der jeweils zuständigen DRV (von Ihnen und Ihrem Ehemann) mit Geburtsurkunden der Kinder zusenden.

Die Beratungsstellen der DRV sowie die Gemeindeverwaltungen/Rathäuser sind Ihnen auch beim Ausfüllen behilflich, sofern Sie noch Fragen haben sollten.

MfG Rosanna.

Experten-Antwort

Hallo Elisabeth,

dem Beitrag von Rosanna ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.

von
Elisabeth

Danke für die ausführliche Information. Das hat mir geholfen.

Gruß
Elisabeth

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