Wie „Klugpuper“ richtig schreibt, bekommen Sie pro Kind grundsätzlich 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten. Ist der Abstand zwischen den Geburten unter 10 Jahren, werden die Berücksichtigungszeiten nur bis zur Geburt des nachfolgenden Kindes angerechnet. Diese zählen dann für die Wartezeit von 35 Jahren. Wie von Ihnen beschrieben, ergeben sich bisher Wartezeitmonate von 1980 (Ausbildungsbeginn) bis 2005 (Vollendung 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes) + Beschäftigungszeiten ab 2015.