Guten Tag,
meine Tochter wurde im September 1991 geboren. Die Elternzeit endete im März 1993. Ab April 2003 arbeite ich wieder in Teilzeit (vor der Geburt Vollzeit). 25 Versicherungsjahre habe ich bereits auf dem Rentenkonto. Profitiere ich auch für die Zeit von April 1993 bis August 2001 von höher bewerteten Zeiten, da ich wegen der Erziehung des Kindes nur niedrig verdienst habe oder gilt diese Regelung nur für Kinder, die ab 1992 geboren wurden?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Anke