Die Frage eines users hier zur Väterrente hat mich an ein eigenes Problem errinert. Kann eigentlich eine einmal gegebene Zuordnung zum Vater wieder rückgängig gemacht werden?
In meinem Fall bin ich zum damaligem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass mir die Schul-/Studienzeiten (ich hatte meine beiden Kinder während des Studium bekommen) bis zu 13 Jahren rentenrechtlich anerkannt werden. So war die damals gültige Regelung. Ich bin deshalb damals davon ausgegangen, dass ich keine 'doppelten' Rentenzeiten brauche und hatte desahlb auf die Zuordnung verzichtet.
Allerdings hat sich die Lage ja inzwischen komplett geändert und Schulzeiten/Studienzeiten steigern nicht nur nicht mehr die Rente, sie werden auch nur noch bis zu 8 Jahren anerkannt. Mir fehlen also ettliche Jahre hinsichtlich Wartezeiten und 4 Rentenpunkte. Leider sind ja 'alte' Kinder vor 1992 weniger 'wert' als jüngere Kinder.)
Wieso gab es da eigentlich keinen Vertrauensschutz oder so was ähnliches. Bzw. meine Frage an den Experten, kann aufgrund der geänderten Rechtslage die Zuordnung zurück genommen werden? Erzogen haben wir die Kinder zu gleichen Teilen.
Bitte keine dummen Kommentare von den üblichen Verdächtigen...