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Kinderbetreuung

von Nadine09.10.2008 | 18:24
1698 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe eine Tochter von 3 Jahren. Stellt die Rentenversicherung eine Kinderbetreuung? Was genau sind dass für Leute bzw. kann man auch Bekannte damit beauftragen, die dafür bezahlt werden?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.10.2008 | 09:43

Hallo Nadine,

sofern Sie eine medizinische Rehabilitationsmahme durch Ihren Rentenversicherungsträger bewilligt bekommen haben, ist unter bestimmtem Umständen die Gewährung einer Haushaltshilfeleistung möglich. Unter anderem muss in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter 12 Jahren leben, dass Sie gewöhnlich selbst betreuen. Darüber hinaus darf in Ihrem Haushalt keine andere Person, ab dem 16.Lebensjahr, leben, die den Haushalt in Ihrer Abwesenheit ggf. fortführen kann. Wäre Ihr Ehegatte beispielsweise arbeitslos und könnte er damit die Betreuung eines Kindes unter 12 Jahren selbst wahrnehmen, wäre eine Leistung, wie Haushaltshilfe, nicht möglich. Die Rentenversicherung selbst stellt keine Personen zur Betreuung zur Verfügung. Sollte keine im Haushalt lebende Person zur Verfügung stehen, kann geprüft werden, ob eine selbst beschaffte Ersatzkraft (weder verwandt noch verschwägert, d.h. z.B. Freundin, Nachbarin etc.) die Betreung wahrnimmt oder ob das Kind mit in die Reha-Einrichtung genommen werden kann oder im Einzelfall eine Einrichtung, wie Caritas, Arbeiterwohlfahrt etc., die Kindesbetreuung wahrnimmt.

Darüber hinaus können in diesem Forum keine konkreten Aussagen getroffen werden, da die Haushaltshilfeleistung von Ihrer persönlichen Sitution im Haushalt abhängig ist. Wir empfehlen hierzu eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Reha-/ Rentenversicherungsträger.

10 Antworten

Du meine Güte!am 09.10.2008 | 18:28
Was hat Kinderbetreuung mit der gesetzlichen Rente zu tun? Auf welche Ideen manche hier so kommen...
Hannesam 09.10.2008 | 18:30
Ich habe auch zwei Kinder, 6 und 8 Jahre alt. Mir hat die Rentenversicherung keine Kinderbetreuung gestellt Hannes
Nadineam 09.10.2008 | 18:35
Ich fahre in die Reha die von der Rentenversicherung bewilligt wurde.
KSCam 09.10.2008 | 18:39
ja es gibt während der Reha die Leistung "Haushaltshilfe" - aber die RV hat dafür kein Personal, da müssen Sie sich schon selbst um jemanden kümmern. Sie sollten dies konkret mit der Sachbearbeitung besprechen - am besten Sie rufen dort gleich morgen an, die Tel. Nunmmer steht im Bewilligungsbescheid. Dort sagt man Ihnen welche Sätze in Frage kommen.
Hannesam 09.10.2008 | 18:37
Warum nicht gleich mehr Informationen. Jetzt kann sicher ein sachkundiger User bzw. der Experte auch etwas damit anfangen. Hannes
Gluckam 09.10.2008 | 21:07
Nach dem, was ich bei Bekannten erlebt habe, gibt es dafür nur Geld, wenn es sonst niemand machen kann. Das Kind hat ja sicher auch einen Vater? In meiner Reha habe ich einige Frauen gesehen, die ein Kleinkind dabei hatten; das wäre auch eine Alternative.
Chrisam 09.10.2008 | 19:46
Vielleicht haben Sie vorher den Haushalt nicht selber geführt?! Oder eine andere Person konnte den Haushalt weiterführen. Am Alter der Kinder (unter 12 Jahre) konnte es zumindest nicht gelegen haben.
!am 10.10.2008 | 07:02
Es gibt für die Zeit während der Reha mehrere Möglichkeiten: - Mitnahme des Kindes in die Reha-Einrichtung. es kann jedoch sein, dass die RV dies nicht bewilligt, wenn die Mitnahme Ihres Kindes für die Erfolgsaussichten der Reha kontraproduktiv wäre (aus medizinischer Sicht) - Vater des Kindes läßt sich freistellen von der Arbeit und erhält im Rahmen der Haushaltshilfe den Verdienstausfall ersetzt - Jemand wird beauftragt, sich um das Kind zu kümmern und Sie erhalten einen Tagessatz, um diese Person dafür zu entlohnen
Nixam 10.10.2008 | 07:03
Anspruch auf Haushaltshilfe besteht, wenn Sie an einer stationären med. Leistung teilnehmen und niemand im Hause ist, der den Haushalt weiterführen kann und das Kind nicht älter als 12 Jahre alt ist. Dann haben Sie einen Anspruch auf Haushaltshilfe in Höhe von kalendertäglich EUR 62,-- bzw. stündlich EUR 7,75. Den Betreuer müssen Sie allerdings selbst stellen. Haben Sie niemanden in Ihrem Bekanntenkreis, der das für Sie übernehmen kann, dann wenden Sie sich bitte an eine caritative Einrichtung. Caritas oder Rotes Kreuz oder dergleichen. Für caritative Betreuer werden die Kosten in voller Höhe übernommen, also auch über den o.g. Kostensätzen. Weitere Auskünfte zu dieser sehr komplizierten, weil auf den Einzelfall abzustimmenden individuellen Materie erteilt Ihnen Ihr persönlicher Sachbearbeiter in der Deutschen Rentenversicherung, bei dem Sie auch den Antrag auf Haushaltshilfe anfordern können. Den sollten Sie am Besten noch vor Antritt der Rehabilitationsleistung stellen. Hierfür sind noch einige Bescheinigungen wie eventuell Kindergartenbesuchszeitenbescheinigungen, Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Regelarbeitszeiten vor der Reha etc. erforderlich. Viele Grüsse Nix
...am 10.10.2008 | 07:07
Wenn Sie die gleiche Nadine sind, wei zwei Fragen vorher, dann ist doch Ihr Mann nach Ihrer Aussage eh arbeitslos. Dann wird er sich doch wohl um Kind und Haushalt kümmern können. Da wird die RV wohl keine Haushaltshilfe bezahlen...
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