Guten Abend, ich mache eine Umschulung und habe Kinderbetreuungskosten beantragt und habe heute die Absage bekommen. Aber nach dem SBG IX §54 steht, das mir bis zu 130 € im Monat zusteht.Wir haben in unserem Kurs auch welche dabei die werden vom Arbeitsamt bezahlt die bekommen die Kinderbetreuungskosten voll bezahlt. Aber warum wir nicht.
Dringend!!!!
Danke Petra
22.08.2007, 20:16
von
sissi
Auf jedenfall Wiederspruch einlegen! Die Ämter machen gerne eine Absage weil sich die meisten Menschen nicht trauen einen Wiederspruch einzulegen und ihre rechte nicht nutzen das wissen die Ämter. SO versuchen sie Geld zu sparen!Hatte selber schon viel ärger mit den Ämtern.
23.08.2007, 07:17
von
???
Anhand Ihrer Angaben lässt sich keine konkrete Antwort geben. Wie wurde denn die Ablehnung begründet? Kinder dürfen z.B. nicht älter als 12 Jahre sein, es darf sonst niemand vorhanden sein, der die Kinder betreuen könnte (Großeltern?) und die Kosten müssen allein durch die Teilnahme an der Massnahme entstehen. Wenn Sie also z.B. Ihr Kind schon die ganze Zeit ganztags im Kindergarten untergebracht haben, entstehen durch Ihre Umschulung keine Mehrkosten, die zu erstatten sind.
23.08.2007, 08:11
Experten-Antwort
Sie sollten zunächst ergründen warum es zur Absage kam und/oder evtl. Widerspruch einlegen.