Liebe Forum Mitglieder,
meinem Mann wurde von der VBG nach einem Arbeitsunfall eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt (Umschulung). Mitunter auch Leistungen des §44 SGB IX, in unserem Fall wichtig sind die Kosten der Kinderbetreuung.
Ich selbst bin auch berufstätig. Bisher war es immer so, dass mein Mann die Kinderbetreuung übernahm bzw wir uns hier sehr gut ergänzten aufgrund unserer Arbeitszeiten.
Vor einer Woche hat nun die Umschulung begonnen und wir mussten natürlich auch eine Kinderbetreuung für unser 9jähriges Kind organisieren.
Mit großem Glück haben wir im privaten Bereich jemanden gefunden der unser Kind auch schon lange kennt und es nun auch nach der Schule betreut (Montags bis Freitags). Hierfür erstatten wir unserer Bekannten in der Woche 30 € für den Aufwand (120€ im Monat).
Nun zum Problem:
Können wir diese Kosten von der BG erstattet bekommen?? Da es ja irgendwie "privat" ist und wir in dem Sinne keine Belege haben???
Kennt sich da jemand aus? Wie machen wir es am besten?
Wir können diese 120€ aus unserem mittlerweile sehr knappen Budget auch nur schwer aufbringen...
Über eine Antwort bzw Erfahrungsberichte freue ich mich sehr