Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kinderbetreuungskosten Umschulung

von Aimy0805.04.2015 | 19:17
1626 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebe Forum Mitglieder, meinem Mann wurde von der VBG nach einem Arbeitsunfall eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt (Umschulung). Mitunter auch Leistungen des §44 SGB IX, in unserem Fall wichtig sind die Kosten der Kinderbetreuung. Ich selbst bin auch berufstätig. Bisher war es immer so, dass mein Mann die Kinderbetreuung übernahm bzw wir uns hier sehr gut ergänzten aufgrund unserer Arbeitszeiten. Vor einer Woche hat nun die Umschulung begonnen und wir mussten natürlich auch eine Kinderbetreuung für unser 9jähriges Kind organisieren. Mit großem Glück haben wir im privaten Bereich jemanden gefunden der unser Kind auch schon lange kennt und es nun auch nach der Schule betreut (Montags bis Freitags). Hierfür erstatten wir unserer Bekannten in der Woche 30 € für den Aufwand (120€ im Monat). Nun zum Problem: Können wir diese Kosten von der BG erstattet bekommen?? Da es ja irgendwie "privat" ist und wir in dem Sinne keine Belege haben??? Kennt sich da jemand aus? Wie machen wir es am besten? Wir können diese 120€ aus unserem mittlerweile sehr knappen Budget auch nur schwer aufbringen... Über eine Antwort bzw Erfahrungsberichte freue ich mich sehr

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn der bisherige "Betreuungsanteil" Ihres Mannes - bedingt durch die Teilnahme an der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - nun anderweitig "abgedeckt" werden muss, können Kosten der Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten (§ 54 SGB IX) in Betracht kommen. Ob sämtliche Voraussetzungen vorliegen und in welcher Höhe ggf. Kosten erstattet werden, kann in diesem Forum nicht abschließend geprüft und festgestellt werden. Bitte wenden Sie sich umgehend an die zuständige Berufsgenossenschaft.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

SozPolam 06.04.2015 | 11:30
Vorsicht: Geben Sie Acht, sonst muß das alles versteuert werden. Und außerdem: Erhalten Sie nicht schon genug Zuschüsse, Vergünstigungen und Freibeträge für die Kindererziehung vom Staat? Als Doppelverdiener wollen Sie auch noch jeden Aufwand ersetzt haben, evtl. noch rückwirkend die Windeln, was?!
W*lfgangam 06.04.2015 | 12:00
Hallo Aimy08, hier finden Sie alle weiteren Informationen: Rechtsgrundlage: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__54.html Info und Anträge: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Sind zwar DRV-Formulare, dürften für die BG genauso gut geeignet sein. Gruß w.
=//=am 07.04.2015 | 09:38
Wie Sie selbst schon schreiben, werden nach § 44 SGB IX ergänzende Leistungen gezahlt, nach Abs. 1 Nr. 6 auch Kinderbetreuungskosten. Eigentlich sollten solche Leistungen VOR Beginn der Maßnahme beantragt werden. Sie sollten einen entsprechenden Antrag bei der BG anfordern und schnellstmöglich Ihre Arbeitsstunden angeben und die Zeiten, an denen Ihr Kind betreut werden muß.
=//=am 07.04.2015 | 09:43
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung betragen die Betreuungskosten bei einem Kind unter 12 Jahren und einer selbstbeschafften Haushaltshilfe/Kinderbetreuung 8,75 EUR/Stunde. Ob dieser Betrag bei der UV gleich ist, weiß ich nicht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026