Hallo "galwien",
ohne den ganzen Sachverhalt zu kennen, ist es natürlich schwer eine konkrete Aussage zu treffen.
Grundsätzlich gehen mit einer Beitragserstattung nur die Zeiten unter, die bis dahin anrechenbar waren.
Ob Kindererziehungszeiten bei Ihrer Tante noch anrechenbar sind, kann nur nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen festgestellt werden. Sie sollte deshalb einen Rentenantrag stellen. Mit dem Antrag wird dann über die Kindererziehungszeiten und einen Rentenanspruch entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung