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Kindererz. Zeit trotz Beitragserstattung?

von galwien05.05.2010 | 15:36
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Tante hat sich 1982 die Beiträge erstatten lassen und ist zurück in die Türkei verzogen. Jetzt hat sie von der Türkei gesagt bekommen, dass sie von dort keine Rente bekommt. Von der Türkei hat sie gesagt bekommen, sie soll in Deutschland die Kindererziehungszeiten in Deutschland geltend machen. Meine 6 Cousinen und Cousins sind zwischen 1972 und 1984 geboren. Letzte Woche hat mich meine Tante besucht und wir waren bei der Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort hat man gesagt, dass die Kindererziehungszeiten nicht anerkannt werden können, weil sie eine Beitragserstattung hatte. stimmt das? kann meine Tante Rente bekommen von den Kindern? sie letztes Jahr 65 geworden.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo "galwien",

ohne den ganzen Sachverhalt zu kennen, ist es natürlich schwer eine konkrete Aussage zu treffen.

Grundsätzlich gehen mit einer Beitragserstattung nur die Zeiten unter, die bis dahin anrechenbar waren.

Ob Kindererziehungszeiten bei Ihrer Tante noch anrechenbar sind, kann nur nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen festgestellt werden. Sie sollte deshalb einen Rentenantrag stellen. Mit dem Antrag wird dann über die Kindererziehungszeiten und einen Rentenanspruch entschieden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Guten Tag "galwien",

grundsätzlich wäre ein Rentenbezug für Ihre Tante auch in der Türkei möglich. Sie sollte deshalb einen Rentenantrag stellen.

Mit einer Beitragserstattung werden alle bis zu dem Zeitpunkt möglichen Ansprüche aus rentenrechtlichen Zeiten gelöscht; sie gehen unter. Werden danach neue Zeiten eingeführt (z.B. Kindererziehungszeiten ab 1986) sind diese von einer vorherigen Beitragserstattung (1982) nicht erfasst. Zu prüfen ist jedoch, ob überhaupt Kindererziehungszeiten anzurechnen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

4 Antworten

Wolfgangam 05.05.2010 | 20:45
Hallo galwin, ich mache mal ein Fragezeichen an die Ihnen erteilte Auskunft. Durch die Beitragserstattung - die war damals eine Sonderform an türkische Staatsangehörige bei Rückkehr in die Türkei - verfiel damals der Anspruch aus allen Beitragszeiten. Beitragszeiten für Kindererziehung gab es 1982 noch nicht, kamen erst 1986. Meiner Meinung nach können diese Zeiten daher auch nicht verfallen sein. Ich würde daher auf jeden Fall einen Antrag auf Regelaltersrente stellen. Mindestens sind die nach der Beitragserstattung geborenen Kinder anzurechnen und hier könnte sich (falls die Kinder vor 82 tatsächlich nicht mitzählen sollten) eventuell eine Sofortnachzahlung von freiwilligen Beiträge noch lohnen, um die 60 Monate Mindestversicherungszeit zu erreichen. Gruß w. PS: Notieren Sie sich auf jeden Fall Termin, Ort, und Berater. Letzte Woche hatten wir noch April. Wenn Sie jetzt im Mai den Antrag 'wirksam' stellen würden, wäre schon wieder eine Monat verschenkt. PPS: -_- sucht das mal bitte aus den §§, der kann das ;-))
Wolfgangam 05.05.2010 | 22:21
Hallo Dickie, > Zumindest das letzte Kind 1984 dürfte also dort geboren sind, Ohja, ich bin urlaubsreif .... bin dann mal ein paar Tage weg - demnächst mal wieder :) Gruß w.
Dickieam 05.05.2010 | 22:02
Ganz dürfte das m E. nicht hinhauen. Sie ist laut Poster 1982 nach Beitragserstattung zurück in die Türkei. Zumindest das letzte Kind 1984 dürfte also dort geboren sind, das ist dann doch wirklich nicht mehr Sache der DRV.
galwienam 06.05.2010 | 14:57
vielen Dank für die Antworten. es kann also sein, dass meine Tante Rente bekommen kann aus Deutschland? was bedeutet, die Zeiten gehen unter, wenn sie anrechenbar waren? meine Tante sagt, sie hat die Kinder nicht beantragt in Deutschland. heißt das, wenn sie sie damals nicht beantragt hat, dann kriegt sie sie heute?
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