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Kindererziehung

von ine10.07.2008 | 10:27
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eben las ich in einer Zeitung einen Artikel.Zitat:"Für die Erziehung eines Kindes erhalten Frauen in Westdeutschland bis zu 141 € mehr im Monat.Dies teilte uns die Deutsche Rentenversicherung mit." Das kann doch nicht sein.Meine Mutter (lebte in neuen Bundesländern) hat 6 Kinder und war ihr Leben lang ganztags in Schichten berufstätig,trotz der Kinder.Sie blieb lediglich 8 Wochen nach der Entbindung zu Hause.Dennoch bezieht sie so wenig Rente,dass sie nicht mehr in der Tasche hat,wie ein Hartz 4-Empfänger. Bitte können sie mir das erklären?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von Jonas und Ulf kann nur zugestimmt werden. Jedenfalls ist eine individuelle Beratung durch den Rentenversicherungsträger sinnvoll.

10 Antworten

ineam 10.07.2008 | 11:06
Danke für die schnelle Antwort. Dieser "Unfug" steht tatsächlich in der Bildzeitung. Wir sind alle vor 1992 geboren. Liebe Grüße Ines
Ulfam 10.07.2008 | 10:53
Hallo Ine, aus welchen Zeitung haben Sie denn diesen Unfug??? Schauen Sie mal in den Rentenbescheid Ihrer Mutter. auf der Anlage 6 stehen alle erworbenen Entgeltpunkte. Explizit werden dort auch die Entgeltpunkte für Zeiten der Kindererziehung aufgeführt. bei 6 Kindern müssten dort so ca. 6 Engeltpunkte stehen! (ich gehe davon aus, dass Sie alle vor 1992 gebroen wurden) Hier ist es total egal,ob die Kinder in den alten oder neuen BL gebroren und erzogen wurden. Diese Punkte werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert und ergeben somit ca. 160.- € monatliche Rente (nur die Erziehungszeiten!) Ich glaube, was die "Zeitung" meint ist die Tatsache, dass es für Mütter die ihre Kinder ab dem 01.01.1992 geboren haben, pro Kind drei Jahre (also 3 Punkte) gibt. Das sind dann pro Kind immerhin ca. 50.-€ Differenz. Bei drei Kindern sind es 150.-€ usw. Sonst fällt mir auchnix mehr ein zu diesem "Artikel" Grüße vom Ulf
Jonasam 10.07.2008 | 10:43
Hallo Ine! Sie müssen bedenken, dass Sie für Kinder die vor 1992 geboren sind nur 1 Jahr Kindererziehungszeiten bekommen haben. Die Kindererziehungszeiten für Kinder die ab dem 01.01.1992 geboren werden, betragen 3 Jahre. Des Weiteren hat sich das Rentenrecht bei der Behandlung von Kinderberücksichtigungszeiten geändert. Durch die Verlängerung der Kindererziehungszeiten und die Änderung bei der Bewertung der Kinderberücksichtigungszeiten kann der von Ihnen geschilderte Fall durchaus richtig sein. Um sich den Fall Ihrer Mutter genau erklären zu lassen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter oder an eine Auskunfts- und Beratungsstelle. Das würde den Rahmen dieses Forums sprengen, da man dafür sich den Bescheid mit den Versicherungszeiten und die Rentenberechnung anschauen müsste. Ich wünsche Ihnen aber weiterhin viel Spaß beim lesen der BILD (da hab ich es gelesen);). MfG Jonas
Knut Rassmussenam 10.07.2008 | 11:47
beruht auf einem Redebeitrag. Er ist einfach streng mathematisch zu sehen. Unter Zuhilfenahme aller glücklichen Lebensumstände lassen sich 5,3 Entgeltpunkte pro Kin erzielen. Keinesfalls bekommt jede Frau diesen Wert. Naja, matheamtisch kann man ja auch die Wurzel aus -1 errechnen.
Ulfam 10.07.2008 | 11:15
dacht ichmir schon. Ein bissel "Wahrheit" ist ja schon vorhanden in diesem Artikel. :-))) (vergleiche auch Hinweis von @Jonas). Grüße Ulf
ineam 10.07.2008 | 14:06
Vielen Dank MfG Ines
ineam 10.07.2008 | 13:48
Ein Danke auch an Sie. MfG Ines
no nameam 10.07.2008 | 13:40
Man muss das ganze etwas relativer sehen. Ihre Mutter hat für die Erziehung von 6 Kindern damals so viele Entgeltpunkte bekommen, wie man heutzutage für 2 Kinder bekommt. Mal ein direkter Vergleich. Für 1 Monat Kindererziehung bekommt frau 0,0833 Entgeltpunkte. Für ein Kind, das vor 1992 geboren wurde also 0,0833 EP x 12 = 0,9996 EP Diese 0,9996 EP vervielfältige man mit dem aktuellen Rentenwert Ost, also 0,9996 EP x 23,34 € = 23,33 € monatliche Rente für dieses eine Kind. Berechnung für ein Kind, das 1992 oder später geboren wurde: 0,0833 EP x 36 (weil 3 Jahre Kindererziehung) = 2,9988 EP. Diese vervielfältigt mit dem aktuellen Rentenwert West, also x 26,56 € = 79,64 € Hilft Ihnen das etwas? mfg PS: Zitat von der Band "Die Ärzte": Die meisten Leute haben ihre Bildung aus der Bild...
Hinweisam 10.07.2008 | 18:31
Die BILD ist ur bedingt das Fachblatt für Rentenversicherungsrecht in unserem Lande...
Heinzam 11.07.2008 | 08:18
Ich bin 61 Jahre alt und bin 50 Schwerbehindert. Wegen Schließung meiner Firma verliere ich in kürze meinen Job. Bekomme ich anschließend ALG I (Voraussetzungen sind erfüllt), oder muß ich aufgrund meiner Behinderung und des alters, Rentenantrg stellen ?
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