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KINDERERZIEHUNG

von Margiita10.09.2008 | 12:34
1019 Ansichten
3 Antworten

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Geburtsdatum von meinem Sohn ist 29.07.1981 Kindererziehungzeit bis 29.01.1982 anerkannt Wegen Versicherungskonto-Prüfung bekam ich von der BFA ein Antrag von Kindererziehung bis 10.Lebensjahr Seit der Geburt meines Sohn nicht mehr Beruftätig FRAGE: ist das Richtig das ich den Antrag ausfüllen musst,und welche Auswirkung hat das auf meine Rente?? Gruss Margitta

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von Schiko und Rosanna kann ich mich voll anschließen.

Ergänzen möchte ich noch, dass sich unter bestimmten Voraussetzungen auch die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung rentensteigernd auswirken können. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann ohne Kenntnis Ihrer bisherigen rentenrechtlichen Zeiten nicht gesagt werden.

2 Antworten

Schiko.am 10.09.2008 | 13:03
Ja, für die beitragszeit wird ein jahr angerechnet. Das rentenkonto erhöht sich rechnerisch um einen entgelt- punkt) ( genau 0,9996). Dies entspricht derzeit 26,56/ 23.34 euro in west/ ost. MfG.
Rosannaam 10.09.2008 | 13:07
Hallo Margiita, ja, es ist schon wichtig, dass Sie den Antrag auf KEZ/BÜZ ausfüllen und zurücksenden! Für Ihren Sohn erhalten Sie 1 (!) Jahr Kindererziehungszeiten (vom 01.08.1981 - 31.07.1982) und 10 Jahre Berücksichtigungszeiten (vom 29.07.1981 - 28.07.1991). Diese 10 Jahre (bzw. 9 Jahre, da die BÜZ mit 1 Jahr KEZ zusammenfallen) zählen auch zur großen Wartezeit von 35 Versicherungsjahren dazu (z.B. für eine vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen, für langjährig Versicherte). MfG Rosanna.
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