Den Ausführungen von Schiko und Rosanna kann ich mich voll anschließen.
Ergänzen möchte ich noch, dass sich unter bestimmten Voraussetzungen auch die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung rentensteigernd auswirken können. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann ohne Kenntnis Ihrer bisherigen rentenrechtlichen Zeiten nicht gesagt werden.