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Experten-Antwort

Kindererziehung

von Zwilling26.06.2013 | 14:06
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Hallo Forum, meine Mutter ist seit 1980 Beamtin und meine Zwillingsschwester und ich sind 1983 geboren. Demnach erhält unsere Mutter je Kind ein Jahr Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung und zusätzlich sechs Monate Kindererziehungszuschlag bei der Beamtenversorgung. Soweit bin ich schon durchgestiegen. Wie sieht es aber mit den 10 Jahren Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung aus? Bei der Rentenversicherung müsste meine Mutter diese Zeit erhalten, weil es etwas vergleichbares ("systembezogen gleichwertig") - also den Kindererziehungsergänzungszuschlag bei der Beamtenversorgung - erst seit 1.1.1992 gibt. Erhält meine Mutter nun die ganzen 10 Jahre bei der Rentenversicherung? Oder nur bis zum 31.12.1991 und ab 1.1.1992 die restlichen Monate bei der Beamtenversorgung? Oder sogar beides parallel, ähnlich der Regelung "ein Jahr Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung und zusätzlich sechs Monate Kindererziehungszuschlag bei der Beamtenversorgung"? Leider bekommt meine Mutter wenig Infos seitens ihres Arbeitgebers, da über die Anerkennung der Zeiten "erst im Versorgungsfall entschieden wird". Kann mir hier jemand einen Tipp geben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung sollte Ihre Mutter die Zeiten mit dem Formular V800 geltend machen. Der zuständige Rentenversicherungsträger wird dann prüfen, welche Zeiten anerkannt werden können und einen entsprechenden Bescheid erteilen.

Bezüglich der Beamtenversorgung können im Rahmen dieses Forums leider keine Auskünfte erteilt werden.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0800.html

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6 Antworten

Schadeam 26.06.2013 | 16:05
Vergessen Sie die Berücksichtigungszeit, diese wird nicht rentensteigernd bewertet, sondern zählt eigentlich nur bei den Jahren. Da Ihre Mutter aber, weil Sie seit über 30 Jahren verbeamtet ist, "nie im Leben" auf 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen RV kommen kann, hat Ihre Frage keinerlei Relevanz für die Praxis und ist lediglich theoretischer Natur. :).......und eine Beamtin hat auch keine Beiträge, die, weil in der Berücksichtigungszeit liegend, aufzuwerten sind.
Wunderam 27.06.2013 | 07:59
"Kindererziehungszuschlag bei der Beamtenversorgung" Wirklich erstaunlich was es alles zusätzlich für Beamte gibt. Kein Wunder haben die im Alter doppelt so viel Geld wie wir immer mehr von Altersarmut bedrohten Rentner.
Zwillingam 27.06.2013 | 10:21
Danke an Schade für die Info. @Wunder: es ist immer wieder ein "Wunder" was Leute mit Halbwissen so von sich geben. Zwar geht es Beamten sicherlich nicht unbedingt schlecht, wenn sie in Pension gehen. Allerdings bekommt meine Mutter die Rente aus der Rentenversicherung wieder auf ihre Pension angerechnet. Insoweit verpufft diese vermeintliche Doppel-Leistung. Allerdings - wie Schade erwähnte - wirken sich die Berücksichtigungszeiten bei der Rente ja nicht aus und bei der Beamtenversorgung bekommt meine Mutter diesen Kindererziehungsergänzungszuschlag nicht (das habe ich gestern gelesen), weil ja diese Berücksichtigungszeiten bei der Rente anerkannt sind. Also: welch ein "Wunder". Aber dann bekommt sie ja beides nicht geldmäßig honoriert....
Wunderam 27.06.2013 | 13:04
Es ist wohl logisch, daß man für eine Arbeit nicht Pension und Rente gleichzeitig bekommt. Wenn ihrer Mutter nur die Rente abgezogen werden sollte, dann fahren Sie trotzdem mit der Pension besser. Sie können sich ja beschweren und für die Zeit die Pension abziehen lassen...... Lassen Sie mich raten, Sie haben die Beamtenplanstellen-Gen Ihrer Mutter geerbt...........
Zwillingam 27.06.2013 | 13:25
Da brauch ich kein Beamtenplanstellen-Gen meiner Mutter um nun festzustellen, dass meine Mutter -entgegen Ihrer ersten Aussage, dass Beamte zusätzliche Leistungen bekommen- nun BEIDES NICHT bekommt bzw. nichts davon hat. Wo bitte ist nun hier der Vorteil des Beamten?
Zwillingam 27.06.2013 | 13:51
Und welche Zeit müsste dann bei Ihnen anerkannt werden? Können Sie mir da weiter helfen?
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