Die Anzahl der als Kindererziehungszeiten anzurechnenden Monate ist davon abhängig, ob Ihre Tochter bis zum 31.12.1991 oder danach geboren wurde. Für bis zum 31.12.1991 geborene Kinder werden ab dem Folgemonat der Geburt 12 Kalendermonate als Kindererziehungszeit berücksichtigt, für nach dem 31.12.1991 geborene Kinder 36 Kalendermonate. Sollten Sie während der gesamten 12/36 Monate mit Ihrem Kind noch in Deutschland gewohnt haben, können Ihnen die Kindererziehungszeit vollständig angerechnet werden. Haben Sie Deutschland innerhalb dieser Zeit verlassen, endet die Berücksichtigung der Kindererziehungszeit mit dem Monat Ihrer Auswanderung.
Näheres zur Berücksichtigung von Erziehungszeiten finden Sie unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/58282/publicationFile/32029/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf
Näheres zur deutschen und kanadischen Rentenversicherung finden Sie unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/89312/publicationFile/10940/arbeiten_deutschland_kanada.pdf