Kindererziehung

von
Elisa

Muss ich, um die Kindererziehungszeiten gutgeschrieben zu bekommen, eine beitragspflichtige Beschäftigung unterbrochen haben ?

von
Schade

Nein

Experten-Antwort

Sie haben Anspruch auf Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung (36 Kalendermonat nach Geburt des Kindes ab 01.01.1992), wenn Sie Ihr Kind erzogen haben, die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Die Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist nicht erforderlich.
Sie können Zeiten der Kindererziehung mit dem bundesweiten Formular V800 beantragen.

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