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Experten-Antwort

Kindererziehung in Polen

von wodac17.03.2013 | 21:18
2707 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin letzten Monat 60 Jahre alt geworden und möchte gerne zum Ende des Jahres in Rente gehen. Mein Versicherungskonto ist vollständig geklärt. Nun habe ich mir heute mal meine Rentenauskunft von Anfang 03/2013 angeschaut und habe dabei folgendes festgestellt: Meine ganzen Arbeitsjahre bis zu meiner Vertreibung nach D im Jahre 1986 wurden nach dem deutsch/polnischen Abkommen als nachgewiesen voll angerechnet. Bei der Kindererziehungszeit (Geburten 1977 und 1981) hingegen ist mir aufgefallen, dass nur 60 % des Wertes von 28,07 € berücksichtigt wurde. Mir wurde immer bei Beratungen bei der Rentenversicherung bestätigt, dass die Kindererziehungszeiten in Polen in gleicher Höhe wie bei hier Geborene angerechnet werden. Bei Geburten in anderen Vertreibungsländern ist das etwas anders, wie in Polen. Können Sie mir bitte mitteilen, mit welchem Wert die Kindererziehungszeit anzurechnen ist? Gruß Wolfgang

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfgang,

Ihre Frage ist leider mit den zur Verfügung gestellten Informationen nicht abschließend zu beantworten. Nach Ihren Angaben gelten für Sie vermutlich die Regelungen des FRG und die Vorschriften des deutsch-polnischen Rentenabkommens von 1975 (DPRA). Insoweit ist zutreffend, dass die polnischen Versicherungszeiten nach dem DPRA prinzipiell ungekürzt angerechnet werden. Soweit Ihr Versicherungsverlauf aber auch Zeiten enthält, die nach dem FRG und nicht nach dem Abkommen anzurechnen sind, gelten für diese FRG-Zeiten auch die Begrenzungsregelungen des FRG (z. B.: auf 60%).

Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden und die konkrete Anrechnung der fraglichen Kindererziehungszeiten erläutern zu lassen. Insoweit können Sie auch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in der Nähe Ihres Wohnortes aufsuchen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Kimam 17.03.2013 | 22:44
[Vertreibung nach D im Jahre 1986
???
Kimam 18.03.2013 | 14:20
1986 hat Sie doch höchstens der Blick auf Ihr Konto aus Polen vertrieben?
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