Kindererziehung vor 1992

von
Liesel

Vor der Wahl wurde ja publiziert, dass es für Kinder vor 1992 geboren einen weiteren Rentenpunkt geben soll. Natürlich ist darüber noch nicht entschieden und es wird wahrscheinlich auch noch etwas dauern, ob und überhaupt.

Aber, falls es wirklich dazu kommen sollte, gibt es dann dafür auch noch 12 Monate für die Wartezeit ?

Ich habe 2 Kinder = 24 Monate und weitere 8 Monate mit Beiträgen belegt, komme also nicht an die 60 Monate für die Wartezeit für Altersrente. Wenn es weitere 24 Monate für die Kindererziehung geben sollte, wäre ich bei insgesamt 56 Monaten und würde für die restlichen 4 Monate noch schnell freiwillige Beiträge entrichten um an eine eigene Rente zu gelangen.

Wie sieht das denn der Experte der RV ?

von
Herr Zörrer

Finde ich nicht in Ordnung, daß man sogar rückwirkend für Kinderziehung noch Entgeltpunkte für die Rente bekommt.

Das ist entgegen rechtsstaatlicher Prinzipien.

Wer die Lust hat, soll auch die Last tragen.

Betriebsrentner müssen rückwirkend für Renten volle Sozialversicherungsbeiträge leisten und fürs Bumsen wird rückwirkend sogar die Altersrente erhöht.

von
sandra

Zitiert von: Herr Zörrer

Finde ich nicht in Ordnung, daß man sogar rückwirkend für Kinderziehung noch Entgeltpunkte für die Rente bekommt.

Das ist entgegen rechtsstaatlicher Prinzipien.

Wer die Lust hat, soll auch die Last tragen.

Betriebsrentner müssen rückwirkend für Renten volle Sozialversicherungsbeiträge leisten und fürs Bumsen wird rückwirkend sogar die Altersrente erhöht.

geht es um die Erziehungszeiten die eine Mama ja meist zu Hause bleiben muß und nicht ums vergnügen den auch Papa hat . Was ist den mit den Müttern die nicht Arbeiten gehen konnten

von
Fritz

[quote=192814]
Finde ich nicht in Ordnung, daß man sogar rückwirkend für Kinderziehung noch Entgeltpunkte für die Rente bekommt.

Das ist entgegen rechtsstaatlicher Prinzipien.

Wer die Lust hat, soll auch die Last tragen.

Betriebsrentner müssen rückwirkend für Renten volle Sozialversicherungsbeiträge leisten und fürs Bumsen wird rückwirkend sogar die Altersrente erhöht.

Was schreibst du denn für einen Schwachsinn, danach hat Liesel doch gar nicht gefragt.

von
Sozialröchler?

Zitiert von: Liesel

... gibt es dann dafür auch noch 12 Monate für die Wartezeit?

Der Experte sieht das noch gar nicht. Bevor der Gesetzestext nicht schwarz auf weiß vorliegt, kann Ihnen dazu kein Mensch etwas sagen und die Glaskugel ist defekt. Warten Sie die Aben-Teuer! der neuen Bundesregierung ab.
Es gibt eine einfache Möglichkeit, die fehlenden Beiträge zu entrichten. Üben Sie 28 Monate einen Minijob für 175 EUR mtl. Entgelt aus, zahlen Sie 6,83 EUR mtl. Eigenanteil. Der viel teurere freiwillige Beitrag erübrigt sich damit.

von
Kim

1 EGP wird wohl kommen.

Experten-Antwort

Da es noch keine rechtsverbindliche Entscheidung zu diesem Thema gibt, ist eine Antwort auf Ihre Frage leider nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, Ihnen leider keine andere Auskunft erteilen zu können.
Zur Thematik freiwillige Versicherung und Beitragszahlung zwecks Erfüllung von Wartezeiten
empfehle ich Ihnen ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe.

von
???

Zitiert von: Herr Zörrer

Finde ich nicht in Ordnung, daß man sogar rückwirkend für Kinderziehung noch Entgeltpunkte für die Rente bekommt.

Das ist entgegen rechtsstaatlicher Prinzipien.

Wer die Lust hat, soll auch die Last tragen.

Betriebsrentner müssen rückwirkend für Renten volle Sozialversicherungsbeiträge leisten und fürs Bumsen wird rückwirkend sogar die Altersrente erhöht.


Na dann stell doch einen Antrag und wenn Du es Nachweisen kannst kriegste pro "Bumms" einen Rentenpunkt gut geschreiben.

von
Willi

Die Antwort von Herrn Zörrer finde ich unmöglich!
Warum löscht man solche Antworten nicht ?

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