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Experten-Antwort

Kindererziehung vor 1992

von Liesel28.09.2013 | 07:23
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8 Antworten

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Vor der Wahl wurde ja publiziert, dass es für Kinder vor 1992 geboren einen weiteren Rentenpunkt geben soll. Natürlich ist darüber noch nicht entschieden und es wird wahrscheinlich auch noch etwas dauern, ob und überhaupt. Aber, falls es wirklich dazu kommen sollte, gibt es dann dafür auch noch 12 Monate für die Wartezeit ? Ich habe 2 Kinder = 24 Monate und weitere 8 Monate mit Beiträgen belegt, komme also nicht an die 60 Monate für die Wartezeit für Altersrente. Wenn es weitere 24 Monate für die Kindererziehung geben sollte, wäre ich bei insgesamt 56 Monaten und würde für die restlichen 4 Monate noch schnell freiwillige Beiträge entrichten um an eine eigene Rente zu gelangen. Wie sieht das denn der Experte der RV ?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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Zur Thematik freiwillige Versicherung und Beitragszahlung zwecks Erfüllung von Wartezeiten

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7 Antworten

Herr Zörreram 28.09.2013 | 11:23
Finde ich nicht in Ordnung, daß man sogar rückwirkend für Kinderziehung noch Entgeltpunkte für die Rente bekommt. Das ist entgegen rechtsstaatlicher Prinzipien. Wer die Lust hat, soll auch die Last tragen. Betriebsrentner müssen rückwirkend für Renten volle Sozialversicherungsbeiträge leisten und fürs Bumsen wird rückwirkend sogar die Altersrente erhöht.
Fritzam 28.09.2013 | 12:44
Zitat von Herr Zörrer anzeigen
Das ist entgegen rechtsstaatlicher Prinzipien. Wer die Lust hat, soll auch die Last tragen. Betriebsrentner müssen rückwirkend für Renten volle Sozialversicherungsbeiträge leisten und fürs Bumsen wird rückwirkend sogar die Altersrente erhöht. Was schreibst du denn für einen Schwachsinn, danach hat Liesel doch gar nicht gefragt.
Sozialröchler?am 28.09.2013 | 18:10
Der Experte sieht das noch gar nicht. Bevor der Gesetzestext nicht schwarz auf weiß vorliegt, kann Ihnen dazu kein Mensch etwas sagen und die Glaskugel ist defekt. Warten Sie die Aben-Teuer! der neuen Bundesregierung ab. Es gibt eine einfache Möglichkeit, die fehlenden Beiträge zu entrichten. Üben Sie 28 Monate einen Minijob für 175 EUR mtl. Entgelt aus, zahlen Sie 6,83 EUR mtl. Eigenanteil. Der viel teurere freiwillige Beitrag erübrigt sich damit.
Kimam 29.09.2013 | 18:15
1 EGP wird wohl kommen.
William 25.11.2013 | 19:35
Die Antwort von Herrn Zörrer finde ich unmöglich! Warum löscht man solche Antworten nicht ?
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