Hallo,
mich würde interessieren, ob ich für meine beiden Kinder trotz Befreiung von der Versicherungspflicht aufgrund meiner selbständigen Tätigkeit einen Antrag auf Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten stellen soll.
Die telefonische Auskunft - nur eine Kindererziehungszeit kann anerkannt werden - bei meiner Rentenversicherung hat mich etwas verwirrt. Was ist mit der Berücksichtigungszeit ?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, ob ich Anspruch auf "beide Zeiten" oder ggf. nur eine Zeit habe. Vielen Dank schon mal dafür!!