Hallo Henry,
für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten ist maßgebend, wo die Erziehung in den ersten drei Jahren nach dem Monat der Geburt stattgefunden hat.
Nachdem dies bei beiden Kindern in Deutschland war, bekommt die Belgierin insgesamt 72 Kalendermonate an Kindererziehungszeiten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt, sofern auch die sonstigen Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind (zum Beispiel keine Ausschlussgründe).