Versicherte, die während der Kindererziehungszeit im Beamtenverhältnis waren und es noch sind, bleiben nach der derzeitigen Rechtslage von der Anrechnung von KIEZ/BÜZ ausgeschlossen (auch bei Geburten vor 1992). Von einer geplanten Änderung dieser Rechtsvorschrift ist uns nichts bekannt.
Ob und ggfls. in welchem Umfang in der Beamtenversorgung ein Kindererziehungszuschlag für Geburten vor 1992 gewährt wird, kann nur durch eine Anfrage beim zuständigen Versorgungsträger geklärt werden.