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Kindererziehungszeit

von Beamtin25.01.2010 | 18:02
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7 Antworten

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Was ist dran? Stimmt es, dass künftig auch Beamtinnen für vor 1992 geborene Kinder die Kindererziehungszeiten erhalten können? Ich habe gehört, dass es in diesem Punkt Neuerungen gibt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Versicherte, die während der Kindererziehungszeit im Beamtenverhältnis waren und es noch sind, bleiben nach der derzeitigen Rechtslage von der Anrechnung von KIEZ/BÜZ ausgeschlossen (auch bei Geburten vor 1992). Von einer geplanten Änderung dieser Rechtsvorschrift ist uns nichts bekannt.

Ob und ggfls. in welchem Umfang in der Beamtenversorgung ein Kindererziehungszuschlag für Geburten vor 1992 gewährt wird, kann nur durch eine Anfrage beim zuständigen Versorgungsträger geklärt werden.

6 Antworten

Wolfgangam 25.01.2010 | 18:47
Hallo Beamtin, zunächst zur Info: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C7043620_L20.pdf Näheres und Auswirkungen bitte direkt bei Ihrer Dienststelle erfragen. Gruß w.
Beamtinam 25.01.2010 | 21:27
Das war auch mein bisheriger Kenntnisstand, aber es "soll was im Busch sein, weiß jemand Neues?
Ausgeschlossener Personenkreisam 25.01.2010 | 20:21
SGB 6 § 56 Kindererziehungszeiten: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Ausgeschlossener Personenkreis - Versicherungsfreie Personen (§ 56 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 SGB 6) http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Nicht ausgeschlossene Personen mit einer Erziehungsleistung in einem nicht annähernd gleichwertigen Sicherungssystem: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Der Busch schweigtam 25.01.2010 | 21:38
Letzter Stand: "Der 13. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 31.01.2008 die Auffassung des 4. Senats bestätigt, wonach der Anrechnungsausschluss nach § 56 Abs. 4 Nr. 2 SGB 6 nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Befreiung tatsächlich Wirkung entfaltet und die Erziehungszeiten in der berufsständischen Versorgung annähernd gleichwertig berücksichtigt werden (B 13 R 64/06 R)." Mein Busch hat bisher nicht wieder geklopft.
Schwarzwälderam 26.01.2010 | 07:30
Das ist so nicht richtig. Für Beamte mit Kindern die vor 1992 oder außerhalb eines Beamtenverhältnisses geboren worden sind ist noch nicht abschließend geregelt ob dieser Personenkreis von der Anrechnung von Kinderzeiten ausgeschlossen ist. Sicher ist das bisher nur für ab 1992 geborene Beamtenkinder.
R-Fachmannam 26.01.2010 | 14:37
§ 56 SGB VI : Kindererziehungszeiten ... (4) Elternteile sind von der Anrechnung ausgeschlossen, wenn sie 2. während der Erziehungszeit zu den in § 5 Absatz 4 genannten Personen gehören oder 3. während der Erziehungszeit Anwartschaften auf Versorgung im Alter nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung aufgrund der Erziehung erworben haben, die systembezogen gleichwertig berücksichtigt wird wie die Kindererziehung nach diesem Buch. --- § 5 Absatz 4 : Versicherungsfreiheit1) (1) Versicherungsfrei sind 1. Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, 2. sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbänden einschließlich der Spitzenverbände oder ihrer. Arbeitsgemeinschaften, wenn ihnen nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung gewährleistet und die Erfüllung der Gewährleistung gesichert ist, ... ----------------------------- In der Praxis werden jetzt für Angehörige von berufständischen Versorgungen (z.B. Versorgung für Ärzte, Zahnärzte) die KEZ/BÜZ anerkennt, weil diese in der Regel nicht in den Versorgungswerken berücksichtigt werden.
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