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Kindererziehungszeit + 400 Euro-Job

von Marathon04.01.2008 | 23:46
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4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Suche im Forum und dem Versuch § 70 II SGB VI zu verstehen, bitte ich um Ihre Hilfe: Meine Frau ist zur Zeit in der Erziehungzeit und möchte wieder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Wie wirkt sich das rentenrechtlich aus? a) Aufnahme eines 400 Euro-Jobs b) Aufnahme einer sozialversicherungpflichtigen Tätigkeit mit z.B. EUR 750 monatlich. Werden Entgeltpunkte "Kinderzeit" und ggf. Punkte aus der Berufstätigkeit addiert, oder angerechnet oder im schlimmsten Fall: kann es dazu führen, daß sie rentenrechtlich sich schlechter stellt, wenn sie sozialversicherungspflichtig arbeitet, aber so weniger Entgeltpunkte "erwirtschaftet" als durch die Kindererziehungszeit? MfG Marathon

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der § 70 Abs.2 SGB VI besagt, dass man rund 1 Entgeltpunkt (0,9996 EP) pro Jahr Kindererziehung erhält. Und das auch in Addition mit eigenen Beitragszeiten aus Mini-Job oder abhängiger Beschäftigung.

Da es in der gesetzlichen Rentenversicherung aber eine Obergrenze (sogennante Beitragsbemessungsgrenze) gibt, bis zu der sich jeder einzelne Versicherte absichern kann bzw. muss, ist dieses entsprechend auch für Kindererziehende geregelt.

Mit 400,- € bzw. 750,- € in Addition zu den besagten Entgeltpunkten bei Kindererziehung erreicht Ihre Frau die Grenze aber noch lange nicht.

3 Antworten

KSCam 05.01.2008 | 11:54
Beiträge neben der Kindererziehungszeit werden zu den Entgeltpunkten der KEZ addiert, es bestehen somit keine Probleme durch die Aufnahme einer Beschäftigung. Das gleiche gilt für die Pauschalbeiträge, die der Arbeitgeber beim 400 € Job entrichtet. Sowohl beim 400 € Job als auch beim Job innerhalb der Gleitone (bis 800 €) ist es nicht nötig "selbst irgendetwas aufzustocken", weil Sie ja durch die Kindererziehungszeit 3 Jahre lang pflichtversichert sind.
Schiko.am 05.01.2008 | 22:35
KSC, ist ist denn nicht so, auch wenn die mutter nach der geburt wieder arbeitet bleiben 2,9988 entgeltpunkte für drei jahre KEZ. bei geburten nach 1991 anrechnungsfähig. Zwangsläufig werden durch 400 eurojob ohne aufstockung 0,1228 und für 750 monatsverdienst nochmals 0,3052 EP. hinzuaddiert, insgesamt 3,4268 entgeltpunkte. Bei 63.000 bemessungsgrenze 2007 , 29488 durchschnittsverdienst sind höchstens 2,1365 EP. zulässig. Somit sind 1,2903 ( 3,4268./.2,1365) verloren. Werden aber 2,9988 EP. auf drei jahre verteilt sind es im jahr ( 0,9996 + 0,1228 + 0,3052) 1,4276 EP. und bei 26,27 RW. 37,50 euro rentenanrechnung. MfG.
KSCam 06.01.2008 | 09:18
lieber Schiko, die 2,9988 EP verteilen sich selbstverständlich auf 3 Jahre, also fällt in 12 Monaten 1 EP an. Daher gibts kein Problem mit der Bemessungsgrenze!
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