Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Suche im Forum und dem Versuch § 70 II SGB VI zu verstehen, bitte ich um Ihre Hilfe:
Meine Frau ist zur Zeit in der Erziehungzeit und möchte wieder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Wie wirkt sich das rentenrechtlich aus?
a) Aufnahme eines 400 Euro-Jobs
b) Aufnahme einer sozialversicherungpflichtigen Tätigkeit mit z.B. EUR 750 monatlich.
Werden Entgeltpunkte "Kinderzeit" und ggf. Punkte aus der Berufstätigkeit addiert, oder angerechnet oder im schlimmsten Fall: kann es dazu führen, daß sie rentenrechtlich sich schlechter stellt, wenn sie sozialversicherungspflichtig arbeitet, aber so weniger Entgeltpunkte "erwirtschaftet" als durch die Kindererziehungszeit?
MfG
Marathon