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Kindererziehungszeit

von Christa19.12.2007 | 18:57
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Kindererziehung im ehemaligen Jugoslawien 1960 und 1962 geboren und 1972 nach Deutschland übersiedelt Frage werden die Kindererziehungszeiten bei uns anerkannt

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Erziehung von Kindern im Ausland werden grundsätzlich keine Kindererziehungszeiten angerechnet - aber es gibt Ausnahmen (z. B. für Aussiedler aus Osteuropa). Ich empfehle Ihnen, sich direkt an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden.

2 Antworten

Amadéam 19.12.2007 | 19:32
Wenn Sie die Voraussetzungen des Par. 1 FRG (Fremdrentengesetz) erfüllen, dann ja. Sind Sie anerkannte Vertriebene oder anerkannte Spätaussiedlerin im Sinne des Par. 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)? Wenn nein, haben Sie schlechte Karten. Eventuell kommt dann nur noch die Anerkennung einer Anrechnungszeit wegen Schwangerschaft/ Mutterschutz in Frage. § 1 FRG Dieses Gesetz findet unbeschadet des § 5 Abs. 4 und des § 17 Anwendung auf a)Vertriebene im Sinne des § 1 des Bundesvertriebenengesetzes sowie Spätaussiedler im Sinne des § 4 des Bundesvertriebenengesetzes, die als solche in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind, b)Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und frühere deutsche Staatsangehörige im Sinne des Artikels 116 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, wenn sie unabhängig von den Kriegsauswirkungen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland genommen haben, jedoch infolge der Kriegsauswirkungen den früher für sie zuständigen Versicherungsträger eines auswärtigen Staates nicht mehr in Anspruch nehmen können, c)Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und frühere deutsche Staatsangehörige im Sinne des Artikels 116 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, die nach dem 8. Mai 1945 in ein ausländisches Staatsgebiet zur Arbeitsleistung verbracht wurden, d)heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 269), auch wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben oder erwerben, e)Hinterbliebene der in Buchstaben a bis d genannten Personen bezüglich der Gewährung von Leistungen an Hinterbliebene.
no nameam 20.12.2007 | 06:16
KEZ werden nur anerkannt, wenn die Erziehung im Gebiet der BRD stattfand. Außer, wie Amadé schon sagte, wenn Sie unter das FRG fielen. Eine Anrechnungszeit wegen Mutterschaft kann dennoch anerkannt werden, auch wenn Sie Ihre Kinder im Ausland geboren haben.
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