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Experten-Antwort

Kindererziehungszeit

von Marina22.08.2014 | 18:00
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10 Antworten

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Die RV Berlin "beschwert" sich, dass ich für das Jahr 2011 nicht unmittelbar zulageberechtigt bin (Altersvorsorge). am 24.3.09 ist unser 2. Kind geboren. Also muss m. E. 2011 noch als Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. In einem Bescheid von 2010 konnte darüber noch nicht entschieden werden. Habe ich etwas falsch gemacht? Was muss ich tun?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zeiten der Kindererziehung können nicht für die Zukunft anerkannt werden. Da das Kind jedoch nun bereits älter als 3 Jahre alt ist, sollten Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger die restliche Kindererziehungszeit beantragen.

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9 Antworten

Marinaam 22.08.2014 | 18:10
Abwarten ist nicht die richtige Lösung denke ich. Ende des Jahres wird mein RV-Träger eine erneute Anfrage beim RV Bund stellen. Sollte dieser wieder negativ ausfallen, muss ich die erhaltene Zulage nachzahlen.
Katja1am 22.08.2014 | 18:28
Hallo @Marina, Sie meinen sicher nicht die DRV Berlin sondern die Zulagenstelle. Nein, Sie haben damals nichts falsch gemacht. Kindererziehungszeiten können nicht für die Zukunft sondern immer nur für abgelaufene Zeiträume anerkannt werden. Da das Kind inzwischen das 3. Lebensjahr vollendet hat beantragen Sie bei der DRV Bund (nicht bei der Zulagenstelle) die Anerkennung der Kindererziehungszeit bis zum 3. Lebensjahr. Katja
Jonasam 22.08.2014 | 20:10
Antrag v800 ausfüllen und zu ihrem rv- Träger schicken (antrag auf Kindererziehungszeiten). Wenn die Kindererziehungszeit nicht gespeichert ist, dann bekommen sie die zulagen nicht. Da die zeiten nicht für die Zukunft anerkannt werden können, ist das damals nicht gemacht worden. also Antrag stellen, dann ist alles in Ordnung.
Marinaam 22.08.2014 | 20:51
Vielen Dank, dann werde ich nochmal einen Antrag stellen. Aber merkwürdig finde ich diese Vorgehensweise schon, denn im letzten Bescheid sind beide Kinder ja aufgeführt. Verstehe einer diese Bürokratie.
Katja1am 22.08.2014 | 23:38
Ja beide Kinder sind aufgeführt, aber für das 2. Kind ist eine Erziehungszeit doch maximal bis zur Bescheiderteilung anerkannt. Eine Anerkennung für Zeiten in die Zukunft ist - wie schon gesagt - nicht möglich. Für die Zulagenstelle ist nicht nur die Geburt eines Kindes sondern auch die Erziehung des Kindes durch den Förderberechtigten maßgebend. Katja
Platzverweisam 24.08.2014 | 04:09
Woher soll die "Bürokratie" denn vorab wissen, ob Sie das Kind auch in der Zukunft erziehen? Hellseher gibt es dort nicht. Mitunter stirbt ein Kind oder eine andere Person übernimmt die Erziehung. Was ist daran denn so merkwürdig, dass man die Erziehungszeiten erst dann anerkannt bekommen kann, wenn man die Erziehung auch tatsächlich geleistet hat? Den Antrag hätten Sie für 2011 und 2012 längst stellen können und damit der "Bürokratie" die Aufforderung erspart.
Rentenzombieam 24.08.2014 | 17:30
Zitat von Platzverweis anzeigenausblenden
Vielen Dank, dann werde ich nochmal einen Antrag stellen. Aber merkwürdig finde ich diese Vorgehensweise schon, denn im letzten Bescheid sind beide Kinder ja aufgeführt. Verstehe einer diese Bürokratie.
Woher soll die "Bürokratie" denn vorab wissen, ob Sie das Kind auch in der Zukunft erziehen? Hellseher gibt es dort nicht. Mitunter stirbt ein Kind oder eine andere Person übernimmt die Erziehung. Was ist daran denn so merkwürdig, dass man die Erziehungszeiten erst dann anerkannt bekommen kann, wenn man die Erziehung auch tatsächlich geleistet hat? Den Antrag hätten Sie für 2011 und 2012 längst stellen können und damit der "Bürokratie" die Aufforderung erspart.
Ganz genau, selber schuld. Wegen dir werden jetzt wieder alle Steuerzahler geschröpft, weil die Anträge nicht rechtzeitig gestellt worden sind - wegen Faulheit vermutlich
Marinaam 24.08.2014 | 20:11
Danke für den A...tritt. Wenn ich es gewusst hätte, hätte ich sicher nicht gefragt nach der richtigen Vorgehensweise. Da muss man nicht unhöflich werden. Hier gilt wohl auch: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".
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