Zeiten der Kindererziehung können nicht für die Zukunft anerkannt werden. Da das Kind jedoch nun bereits älter als 3 Jahre alt ist, sollten Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger die restliche Kindererziehungszeit beantragen.
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Zeiten der Kindererziehung können nicht für die Zukunft anerkannt werden. Da das Kind jedoch nun bereits älter als 3 Jahre alt ist, sollten Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger die restliche Kindererziehungszeit beantragen.
Ganz genau, selber schuld. Wegen dir werden jetzt wieder alle Steuerzahler geschröpft, weil die Anträge nicht rechtzeitig gestellt worden sind - wegen Faulheit vermutlichVielen Dank, dann werde ich nochmal einen Antrag stellen. Aber merkwürdig finde ich diese Vorgehensweise schon, denn im letzten Bescheid sind beide Kinder ja aufgeführt. Verstehe einer diese Bürokratie.Woher soll die "Bürokratie" denn vorab wissen, ob Sie das Kind auch in der Zukunft erziehen? Hellseher gibt es dort nicht. Mitunter stirbt ein Kind oder eine andere Person übernimmt die Erziehung. Was ist daran denn so merkwürdig, dass man die Erziehungszeiten erst dann anerkannt bekommen kann, wenn man die Erziehung auch tatsächlich geleistet hat? Den Antrag hätten Sie für 2011 und 2012 längst stellen können und damit der "Bürokratie" die Aufforderung erspart.
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