Die Kindererziehungszeit bekommt derjenige Elternteil angerechnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Mutter und Vater ihr Kind gemeinsam, so ist grundsätzlich die Muttter wegen der Kindererziehungszeit versicherungspflichtig. Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine gemeinsame Erklärung abzugeben und darin übereinstimmend zu erklären, dass die Kindererziehungszeit dem Vater zugeordnet werden soll. Die Abgabe der Erklärung ist jedoch nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft (max. 2 Kalendermonate rückwirkend) möglich.